Solvency II steht – Paris setzt sich durch

Nach zweijährigem Hin und Her hat sich das EU-Parlament über die unter dem Label Solvency II zusammengefassten neuen Eigenkapital- und Aufsichtsregeln der Versicherungsbranche geeinigt. Zum Unmut der deutschen Vertreter setzte sich Frankreich mit seiner umstrittenen Forderung nach einer Sonderregelung (cash-online berichtete hier) durch.

Versicherungsaufsichtsreform nur noch Formsache

Die Grundlage für eine vereinheitlichte europäische Versicherungsaufsicht ist endlich beschlossene Sache. Wie die tschechische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte, erzielten die Unterhändler der 27 Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament Einigung über die Reform, durch die der Binnenmarkt auf ein solides Fundament gestellt und für Verbraucher sicherer werden soll. Noch vor den Europawahlen am 5. Mai soll der Beschluss auf einer Plenarabstimmung bestätigt werden. Er gilt damit nur noch als Formsache.

GDV: „Bedeutender Beitrag zur Finanzstabilität“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßte die Entscheidung: „Damit ist ein wichtiger Schritt für Europa erfolgt, der zur Erhöhung der Finanzmarktstabilität beitragen wird“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth. Vor allem die Anerkennung der Risikopuffer deutscher Lebensversicherer in Form von Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) als Eigenkapital sei ein Erfolg.

Gruppenunterstützung: Kompromiss vorerst vom Tisch

In der sogenannten Gruppenunterstützung konnten sich die großen Versicherer und ihre Lobbyvertretungen dagegen nicht durchsetzen. Dass den Konzernen somit verwehrt wird, ihre Unternehmenstöchter mit Kapitalgarantien auszustatten, stieß auf Kritik des GDV und des europäischen Versichererverbands CEA. Das Thema wird allerdings in drei Jahren wieder auf den Tisch kommen.

Aktienrisiken: Französische Extrawurst zugestanden

Eine weitere Enttäuschung für den Verband sind die Zugeständnisse an die französische Regierung. Paris setzte durch, dass seine internationalen Schwergewichte wie der Axa-Konzern Solvency II bei den Finanzanlagen für ihr langfristiges Pensionsgeschäft nicht in voller Härte anwenden müssen. Im Rahmen der Ausnahmeregelung dürfen sie Aktienrisiken über mehrere Jahre glätten und müssen keine jährliche Bewertung vornehmen. Auf diese Weise will Frankreich seine Versicherer als Investoren am heimischen Aktienmarkt halten.

?Es hätte gereicht, Aufsehern in Phasen fallender Aktienmärkte mehr Flexibilität zu gewähren. Die auf Druck Frankreichs eingeführte Mitgliedstaatenoption verwässert indes Solvency II?, so die Kritik von GDV-Chef von Fürstenwerth. (hb)

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