Lebensversicherungen sind längst keine Black-Box mehr

Die Assekuranz in Deutschland hat in den vergangenen Jahren zahlreiche rechtliche Änderungen erfahren. Dennoch sind Versicherungsbedingungen für Kunden und Berater nicht immer leicht zu verstehen. Welche Grundsätze aktuell und in Zukunft zu beachten sind.

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Gastbeitrag: Ulrich Nastold, Rechtsanwalt, Kanzlei Klumpe, Schröder & Partner

Seit den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2001 über die Wirksamkeit von Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei der Lebensversicherung sind mehr als zehn Jahre verstrichen. Die Rechtsprechung des BGH, der mit zahlreichen weiteren Urteilen, allen voran den Urteilen vom 12. Oktober 2005, weitere Grundsätze etablierte, kann als Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz bei Versicherungsprodukten und deren Beschreibung durch das Bedingungswerk gesehen werden.

Die Rechtsprechungsgrundsätze hatten sich nicht zuletzt auf die Neugestaltung des gesamten Versicherungsvertragsrechtes ausgewirkt. Dennoch scheint vielerorts nach wie vor Unklarheit darüber zu bestehen, welche Vertragsverhältnisse betroffen sind und welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn einzelne Bestimmungen im Bedingungswerk für intransparent oder unangemessen angesehen werden.

Versicherungsverträge und hier insbesondere Lebens- und Rentenversicherungsverträge sind grundsätzlich als langfristige Verträge abgeschlossen. Viele dieser Verträge werden – aus unterschiedlichen Gründen – vor der ursprünglich geplanten Ablaufzeit beendet. Sind Versicherungsnehmer mit der Ablaufleistung (= Rückkaufswert = Zeitwert der Versicherung) nicht zufrieden, werden unterschiedlichste Vorwürfe laut. Ein häufiger Vorwurf lautet, bei Abschluss der Versicherung seien Aufklärungspflichten verletzt worden, beispielsweise über Zillmerung und Überschussbeteiligung. Hier sind verschiedene Zeitperioden zu beachten, wobei es maßgeblich auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Seite 2: Probleme bei vorzeitiger Beendigung

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