Provisionsdeckel: Neue Grenze im Gespräch

Die geplante Begrenzung der Provisionen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) wird einem Medienbericht zufolge nicht bei acht, sondern neun Monatsbeiträgen liegen. Auch für die Umsetzung lässt Berlin der Branche demnach etwas Luft.

Gespraech Menschen AustauschSo soll die maximale Provisionshöhe nicht wie zunächst geplant bei höchstens 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme, was acht Monatsbeiträgen (MB) entspricht, sondern bei höchsten 3,3 Prozent, was neun MB entspricht, liegen dürfen. Das berichtet der Branchendienst „Versicherungsjournal“ unter Berufung auf ein Papier aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Ausweitung der Stornohaftung

Im Rahmen der geplanten Änderungen soll auch die Stornohaftung auf 60 Monate ausgeweitet werden. Klargestellt werden soll jetzt aber, dass, so das Versicherungsjournal, die Stornohaftung nicht greife wenn die Stornierung eindeutig nicht im Verantwortungsbereich des Vermittlers liege. Insbesondere würde dies den Fall betreffen, wenn der Versicherte den Vertrag kündigt, weil er in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig werde.

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Zudem soll der Provisionsdeckel nur für die Abschlussprovisionen gelten und nicht für sonstige allgemeine Vergütungen, insbesondere nicht für Bestandspflege-Provisionen.

Vermittlerlobby läuft Sturm

Darüber hinaus soll die Branche, so der Bericht weiter, mehr Zeit bekommen, um sich auf die Neuregelungen einzustellen. Als Termin wird nun der 1. April 2012 genannt. Zuvor war der Jahresbeginn 2012 im Gespräch gewesen.

Zuletzt war vor allem die Vermittlerlobby gegen die geplanten Änderungen Sturm gelaufen. Der Bundesverband der Versicherungskaufleute BVK hatte sich „entschieden“ eine Deckelung der Vermittlervergütung ausgesprochen. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hatte die Pläene als „massiven Eingriff in die Privatautonomie“ und als „einen ordnungspolitischer Fehler“ bezeichnet. (ks)

Foto: Shutterstock

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