„bAV-Beratung weniger komplex als vielfach behauptet“

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als erklärungsbedürftiges Produkt. Im Interview mit Cash.-Online relativiert Helge von Hagen, bAV-Referent beim Bonner Maklerhaus 7×7 Finanz, diese Sichtweise und legt seine Erfahrungen in der bAV-Beratung dar.

Helge von Hagen, 7×7 Finanz

Cash.: Die bAV gilt als sehr erklärungsbedürftiges Produkt. Was sind die größten Herausforderungen in der Beratung?

Hagen: Die bAV-Beratung ist, gerade im Bereich Entgeltumwandlung, bei weitem nicht so komplex, wie immer behauptet wird. Störende Töne kommen aktuell aus der Richtung des Verbraucherschutzes sowie von Marktteilnehmern, die mit angeblichen Haftungsthemen auf Kundenfang gehen.

Besonders ärgerlich ist dabei, dass gerade die Medien ihrer Aufgabe nicht nachkommen und fehlerhafte Aussagen ungeprüft und unwidersprochen veröffentlicht werden. Aus Maklersicht stellt auch die Protokollierung aktuell eine große Herausforderung dar.

Welches Marktpotenzial hat die bAV zu bieten?

Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht, nach unserer Erfahrung, nach wie vor ein sehr großes Marktpotenzial. Zudem ist die bAV für die meisten Arbeitnehmer die effizienteste Vorsorgeform, das heißt Arbeitnehmer bekommen dort die höchste Nettorente für ihre Beiträge.

Wie gehen Sie in der Beratung vor?

In der Entgeltumwandlungsberatung gilt es zunächst den Arbeitgeber davon zu überzeugen, seine Lohnnebenkostenersparnis ganz oder teilweise an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Unseres Erachtens liegt die untere Grenze diesbezüglich bei einem Arbeitgeberzuschuss von zehn Prozent, was ungefähr dem Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

Die Erfahrung lehrt jedoch, dass eine Beratung der Arbeitnehmer unerlässlich ist. Denn selbst bei rein arbeitgeberfinanzierter bAV zögern viele Arbeitnehmer, das Geld des Arbeitgebers auch anzunehmen.

Wie bewerten Sie den Bereich der Pensionszusagen?

Hier sehen wir definitiv weiteres Potenzial. Mehrere Auswertungen zeigen, dass etwa 80 Prozent aller Pensionszusagen Mängel enthalten. Dabei handelt es sich meist sowohl um inhaltliche Mängel als auch um Deckungslücken in der Finanzierung. Zusammen mit unserem Kooperationspartner, dem Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung, bieten wir daher eine Überprüfung von Pensionszusagen und Versorgungswerken an.

Können Sie das näher erläutern?

Die Ausfinanzierung von Deckungslücken mittels Kapitallebensversicherungen wird aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase immer kostspieliger für die Firmen. Dies hat bei einigen Kunden bereits zu Resignation von dem Problem geführt. Durch innovative Rückdeckungsmodelle bieten wir eine Möglichkeit, Finanzierungslücken bestehender Pensionszusagen auch mittels einer Anlage in Sachwerte zu schließen.

Der Kunde profitiert so vom Inflationsschutz, den eine Investition in Sachwerte bietet, kombiniert mit einer attraktiven prognostizierten Ausschüttung, die deutlich über den prognostizierten Zinserträgen einer Kapitallebensversicherung liegt. Die innovative Rückdeckung und der gemeinsame Service mit dem Dr. Lutz Beratungsinstitut können auch von anderen Marktteilnehmern genutzt werden.

Welche rechtlichen Vereinfachungen innerhalb der bAV würden Sie sich von Seiten des Gesetzgebers wünschen?

Aktuell sollte der Gesetzgeber sich unbedingt des Themas Portabilität annehmen. Durch die neuen Unisex-Regelungen sind in diesem Bereich schwere Verwerfungen entstanden. Schon in der Vergangenheit haben Arbeitnehmer im Rahmen einer Übertragung ihre bisherigen Rechnungsgrundlagen verloren und mussten sich beispielsweise mit einem niedrigeren Garantiezins im Vertrag des neuen Arbeitgebers abfinden.

Inzwischen landen jedoch insbesondere Männer nach einer Übertragung im Unisex-Tarif, was einer Rentenkürzung in größerem Umfang gleichkommt. Erste Versicherer empfehlen daher Arbeitgebern die Altverträge zu übernehmen, was jedoch arbeitsrechtliche und haftungstechnische Probleme für den Arbeitgeber nach sich ziehen kann.

Der Gesetzgeber sollte daher die Versicherer und Pensionskassen zu einer Übernahme der alten Rechnungsgrundlagen einschließlich des alten Garantiezinses verpflichten. Hilfreich wäre zudem eine feste Bearbeitungsfrist für die Portabilitätsfälle. Erfahrungsgemäß lassen sich einige Anbieter für die Bearbeitung sehr viel Zeit.

Interview: Lorenz Klein

Foto: 7×7 Finanz GmbH

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