Berufsunfähigkeit: Condor überarbeitet BUZ-Tarif

Der Lebensversicherer Condor hat mitgeteilt, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung „Comfort BUZ“ komplett überarbeitet zu haben. Statt fünf Berufsgruppen sind künftig acht vorgesehen. Für Männer soll es – trotz „Unisex“ – zumindest teilweise günstiger werden, heißt es.

Aufgrund der „feineren Abstufung“ reduzierten sich für Neukunden bei einigen Berufen die Beiträge zum Teil erheblich, erklärt das Hamburger Tochterunternehmen der R+V Versicherung. Nutznießer sind demzufolge Gymnasiallehrer, Maschinenbau-Ingenieure oder Exportkaufleute. In mehreren Berufen würden aufgrund der neuen Einteilung auch die Männer entlastet, heißt es weiter. Als Beispiel nennt Condor Elektriker, Mechatroniker, Dreher und Gärtner.

Personalverantwortung reduziert Prämie

Darüber hinaus folgt der Versicherer dem Branchentrend zu einer – von Experten durchaus kritisch gesehenen – weiteren Risikodifferenzierung innerhalb einer Tätigkeit. So werde der Handwerksmeister, der mehr als zehn Mitarbeiter führe und fast ausschließlich geschäftsführend tätig sei, seltener berufsunfähig als ein mitarbeitender Handwerksmeister, heißt es bei Condor. Über die Zusatzkriterien „90 Prozent Schreibtischtätigkeit“, „Führung von mehr als zehn Mitarbeitern“ sowie „Akademiker“ sollen demnach niedrigere Beiträge erzielt werden.

Neue Bedingungen für Azubis, Studenten und Selbstständige

Von der BUZ-Überarbeitung sollen laut Condor auch Auszubildende, Studenten und Selbstständige profitieren. So werde bei Azubis ab sofort bei der BU-Prüfung der angestrebte Beruf zugrunde gelegt. Das bedeute, so Condor, dass ein Tischlerlehrling im BU-Fall eine Rente erhält, wenn er den Beruf des Tischlers nicht mehr ausüben könne. Bei Studenten soll künftig auf die „Studierfähigkeit“ abgestellt werden. Eine Abstellung auf den angestrebten Beruf würde dagegen bedeuten, dass der Student das angestrebte Berufsziel nachweisen müsste.

Für Selbstständige habe man die Umorganisationsprüfung deutlich kundenfreundlicher gestaltet, heißt es weiter. Bei Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern verzichtet das Unternehmen zudem ab sofort generell auf die Umorganisationsprüfung. (lk)

Foto: Shutterstock

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