„Lebenslange Garantien halte ich für unverzichtbar“

Dr. Wilhelm Schneemeier steht seit einem halben Jahr der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vor. In Cash. spricht er über die Zukunft der Lebensversicherung und der Notwendigkeit von Realwerten in der Kapitalanlage.

„Um die Altersvorsorge in Deutschland mit den notwendigen lebenslangen Garantien darstellen zu können, braucht es langfristige Investitionsmöglichkeiten mit einer attraktiven Rendite.“

Cash.: Bei künftigen Lebensversicherungsverträgen soll es nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums keinen festen Garantiezins mehr geben. Was genau stört die DAV an diesem Vorhaben?

Schneemeier: Klassische Lebensversicherungen ermöglichen ihren Kunden vor allem den langfristigen, verlässlichen Aufbau ihrer Altersversorgung. Sie gehen damit deutlich über den Bereich reiner Kapitalmarktprodukte hinaus. Die vollständige Absicherung solch langfristiger Garantien am Kapitalmarkt ist dabei weder möglich, noch für die Kunden wünschenswert. Hier benötigen wir weiter einen Höchstrechnungszins. Bei Produkten, deren Leistungen hingegen vollständig über den Kapitalmarkt abgesichert sind, sieht auch der Vorschlag der DAV eine Kapitalmarktbewertung vor – aber solche Produkte stellen heute die Ausnahme und nicht die Regel dar. Diese Differenzierung der Produktwelten muss man berücksichtigen: Ich bin über Kommentierungen erstaunt, Solvency II würde generell alle Probleme lösen und eine vorsichtige Reservierung ersetzen.

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Das müssen Sie näher erläutern…

Solvency II als ökonomisches Modell regelt die Eigenkapitalanforderungen, aber es ersetzt nicht den Grundsatz der vorsichtigen Reservierung im HGB. Bei steigenden Zinsen und einem fehlenden Höchstrechnungszins würden wir sehr schnell wieder lebenslange Garantien von vielleicht drei Prozent sehen, die danach bei einem Zinsverfall wieder zu den bekannten heutigen Problemen führen. Diesen Fehler sollten wir nicht noch einmal machen. In der Schweiz oder in Österreich, wo es ebenfalls das klassische Lebensversicherungsgeschäft gibt, gibt es keine Bestrebungen, dieses wichtige Reservierungsinstrument abzuschaffen. In Österreich wurde der Höchstrechnungszins aktuell auf einen Prozent gesenkt.

Seite zwei: „Ohne Realwerte ist ein Inflationsausgleich gefährdet“

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