Vergütungssysteme: LVRG noch ohne Breitenwirkung

Die Revolution ist bislang ausgeblieben: Laut einer aktuellen Studie sind die Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung in den ersten Monaten nach Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) bislang nicht in der Breite gesunken – doch das wird nicht so bleiben.

„In der Ausschließlichkeit liegt das durchschnittliche Abschlussprovisionsniveau nur geringfügig über 25 Promille, bei Maklern und Mehrfachagenten jedoch deutlich darüber“, stellt Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund fest. Teils erhebliche Vorfinanzierungslasten für Versicherer sind die Folge.

Wenig Veränderung trotz LVRG: Gegenüber der letzten Erhebung aus dem Jahr 2011 seien die Abschlussprovisionssätze in der Lebensversicherung im Durchschnitt nahezu unverändert und Bestandsprovisionen im Ausschließlichkeitsvertrieb immer noch nicht die Regel, konstatieren die Autoren der Studie „Provisionen und Courtagen – Was zahlen Versicherer ihren Vermittlern?“.

Studie sieht „erhebliche Vorfinanzierungslasten“ für Versicherer 

„In der Ausschließlichkeit liegt das durchschnittliche Abschlussprovisionsniveau nur geringfügig über 25 Promille, bei Maklern und Mehrfachagenten jedoch deutlich darüber“, stellt Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund fest. „Entsprechend müssen die Versicherer nun, je nach Vertriebsmix, erhebliche Vorfinanzierungslasten schultern.“

Beenken hatte gemeinsam mit seinem Kollegen Professor Michael Radtke sowie in Zusammenarbeit mit dem „Versicherungsjournal“ und der Unternehmensberatung Towers Watson im Frühjahr 2015 mehr als 1.000 Versicherungsvertreter und -makler in Deutschland  zur neuen Vergütungssituation befragt.

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Etwas angestiegen ist der Studie zufolge die durchschnittliche Stornohaftungszeit, die 2011 noch nicht gesetzlich auf mindestens fünf Jahre gesetzt war. Spürbar höher liege der Durchschnitt inzwischen in der Ausschließlichkeit, heißt es. Hier habe auch gegenüber 2011 der größte Anstieg mit einem halben Jahr im Mittel stattgefunden (siehe Tabelle).

Auswirkungen lassen noch auf sich warten – die Betonung liegt auf „noch“

„Das LVRG hat bisher überwiegend noch nicht zu Änderungen der Provisionssätze geführt“, fassen die Studienmacher. „Nur rund ein Drittel der Vermittler berichtet über eine Anpassung des Vergütungssystems, relativ am häufigsten gilt das für den Vertriebsweg Ausschließlichkeit. Knapp die Hälfte der Vermittler gab an, dass LVRG-bedingte Veränderungen für die nächsten Monate geplant sind.“

In der Ausschließlichkeit liegt das durchschnittliche Abschlussprovisionsniveau nur geringfügig über 25 Promille, ergab die Studie, bei Maklern und Mehrfachagenten liegt es jedoch deutlich darüber. Quelle: Towers Watson 

Die Anpassung der Provisions- und Geschäftsmodelle an das LVRG erfordere „erhebliche Vorlaufzeit und Ressourcen“, sagt Martin Baier, Leiter der Studie bei Towers Watson. „Außerdem sprechen strategische Argumente für einen stufenweisen oder gleitenden Übergang.“ Klar sei aber, betont Baier: „Bei dem jetzigen Provisionsniveau wird es nicht dauerhaft bleiben.“

Seite zwei: Vermittler erwarten keine Verteilung der Vergütung über die gesamte Laufzeit

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