Marktwächter, die unbekannten Wesen

Endlich mal ein rein deutschsprachlicher Begriff für die Neueinführung eines Kontrollinstrumentes. Prompt denkt man dann auch an Wachturm, Signalhorn oder Ritter. Ist es das, was einen Marktwächter ausmacht?

Gastbeitrag von Ekkart Kaske und Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler

Co-Autor Ekkart Kaske, Spezialist für Financial & Governmental Affairs.

Parallel zur gesetzlichen Einführung des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel der Bafin im April 2015 (Kleinanlegerschutzgesetz) wurden zusätzlich, als Teil des Aktionsplanes zum Verbraucherschutz, die bestehenden Verbraucherorganisationen mit einer speziellen Marktwächterfunktion beauftragt.

Aus 16 Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer wurden zehn fachlich spezialisierte Verbraucherzentralen ausgesucht, welche Entwicklungen und verbraucherrelevante Fragen der Finanzmärkte und der „Digitalen Welt“ beobachten sollen.

Wer ist wofür zuständig?

Schwerpunkte und Zuständigkeiten bei Fragen der Finanzmärkte sind: Geldanlage/Altersvorsorge (Baden-Württemberg), Immobilienfinanzierung (Bremen), Versicherungen (Hamburg), Grauer Kapitalmarkt (Hessen) und Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite (Sachsen).

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Bezogen auf die „Digitale Welt“ sieht das wie folgt aus: Telekommunikations-Dienstleistungen (Schleswig-Holstein), digitale Dienstleistungen (Bayern), digitaler Wareneinkauf (Brandenburg), digitale Güter (Rheinland-Pfalz) und nutzergenerierte Inhalte (Nordrhein-Westfalen).

Dem Bundesverband „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv) kommt dabei die Rolle der Koordination und Qualitätssicherung zu. Das Prinzip, nach dem die Marktwächter operieren sollen, lautet „Erkennen – Informieren – Handeln“.

Frühwarnnetzwerk für Fehlentwicklungen

Ziel ist es, ein Frühwarnnetzwerk durch eigens entwickelte Methoden als Seismograph für Fehlentwicklungen am Markt zu etablieren. Dieses Verfahren steht unabhängig von der neu geschaffenen Aufgabe der Bafin, sich um den kollektiven Verbraucherschutz zu kümmern.

Sollten Fehlentwicklungen durch die Wächter entdeckt werden, so sind wichtige externe Stakeholder zu informieren. Dies sind Aufsicht, Politik, Unternehmen, Medien und natürlich die Verbraucher selber. Allerdings gilt, daß außer der Information über mögliche Missstände keine weiteren hoheitlichen Kompetenzen vergeben wurden.

Seite zwei: Prinzip „bellen, nicht beißen“

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