Pflegestärkungsgesetz: Wird private Vorsorge überflüssig?

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz sollen Verbesserungen bei den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht werden. Werden private Pflegezusatzversicherungen durch diese Maßnahme obsolet?

Gastbeitrag von Elke Scholz-Krause, ESK Cityfinanz GmbH

Auch wenn durch das neue Pflegestärkungsgesetz die Leistungen besser geworden sind, handelt es sich weiterhin nur um einen „Teilkaskoschutz“.

Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, Verbesserungen bei den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erreichen.

Speziell die ambulante Pflege, Pflege zu Hause durch Angehörige und die Leistungen für Demenzkranke werden nun besser berücksichtigt. Pflegebedürftige der Pflegestufe Null können nun erstmals Kombinationsleistung für Tages- oder Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistung zu 100 Prozent in Anspruch nehmen.

Ambulante Wohngruppen und Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung, beispielsweise um diesen barrierefrei zu gestalten, werden bezuschusst.

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Woher kommt das Geld für die höheren Leistungen?

Finanziert werden die Zusatzleistungen durch die Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung um 0,3 Prozent pro Monat. Zusätzlich wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut, welcher von der Bundesbank verwaltet wird.

Ziel des Fonds ist es, den Beitragssatz ab dem Jahr 2035 (!) zu stabilisieren. Experten sagen bereits heute voraus, dass die Mittel aus diesem Fonds nur zu ca. 11-14 Prozent die Finanzierungslücke decken wird.

Seite zwei: Nur „Teilkaskoschutz“

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