Pflegestärkungsgesetz: Wird private Vorsorge überflüssig?

Auch wenn durch das neue Pflegestärkungsgesetz die Leistungen besser geworden sind, handelt es sich weiterhin nur um einen „Teilkaskoschutz“. Wer bereits Erfahrung mit Pflegebedürftigen in der Familie machen musste, weiß welche Kosten tatsächlich anfallen.

Auch zukünftig wird weiterhin ein hoher Eigenanteil des Pflegebedürftigen oder dessen Familie aufgebracht werden müssen, wenn keine private Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.

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Beratungsbedarf hoch

Der Beratungsbedarf ist hoch und bedarf eines hohen Fachwissens, um die Unterschiede zwischen Pflegekosten-, Pflegetagegeld-, Pflegerentenversicherung oder der geförderten Pflege zu erläutern.

Schließlich geht es nicht darum, „irgendeine“ private Zusatzversicherung abzuschließen, um dann später festzustellen, dass wichtige Leistungen im Falle der Demenz gar nicht oder nur ungenügend abgesichert sind.

Beitragsrechner im Internet sind nicht aussagekräftig, da es auf die „Feinheiten“ im jeweiligen Tarifwerk ankommt. Die Beratung durch unabhängige Makler mit umfassendem Marktüberblick hilft, den richtigen Tarif zu finden.

Die Autorin Elke Scholz-Krause ist geschäftsführende Gesellschafterin der ESK Cityfinanz GmbH.

Foto: Shutterstock

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