Provisionsniveau: Auch wenig Veränderung wirkt

Obwohl die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten in der Lebensversicherung infolge des LVRG deutlich gesunken sind, hat sich das Provisionsniveau in der Lebensversicherung insgesamt kaum verändert. Zu dieser Einschätzung kommt das Institut für Transparenz (ITA). ITA-Chef Dr. Mark Ortmann erklärt, warum die zu beobachteten Veränderungen trotzdem im Interesse der Kunden seien.

„Das Provisionsniveau insgesamt hat sich nur unwesentlich verändert – die meisten Versicherer haben keine Anpassungen vorgenommen oder geplant“, konstatiert ITA-Chef Mark Ortmann.

Wie das ITA auf Basis einer Studie im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) am Mittwoch mitteilte, sanken die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten bei der klassischen Privat-Rente in der dritten Altersvorsorgeschicht um durchschnittlich 28,6 Prozent, bei klassischen Riester-Renten um 25,5 Prozent und bei fondsgebundenen Riester-Renten um 33,5 Prozent.

Abschlusskosten und Höchstzillmersatz fallen im Gleichschritt

Die überwiegende Senkung der einmaligen Kosten sei vor allem auf die vom Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) geforderte Absenkung des Höchstzillmersatzes zurückzuführen, konstatiert ITA-Geschäftsführer und Studienautor Ortmann.

Dies lasse sich daran erkennen, erklärt der Versicherungsexperte, dass die Kosten bei der Mehrzahl der untersuchten Tarife im gleichen Verhältnis wie der Höchstzillmersatz gefallen seien – nämlich um 37,5 Prozent. Der Höchstzillmersatz definiert die maximale Höhe der Abschlusskosten, die Versicherer zu Beginn eines Vertrages sofort in der Bilanz ansetzen dürfen.

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Ortmann: Veränderungen bei der Vergütung im Interesse des Kunden

Obwohl sich die Gesamtkosten nicht wesentlich verändert haben, seien die zu beobachteten Veränderungen bei der Vergütung im Interesse des Kunden, so Ortmann. Da die Verträge zu Beginn weniger mit Kosten belastet würden, stehe beispielsweise ein größerer Teil der angesparten Beiträge sofort zur Verzinsung zur Verfügung.

Zudem fördere eine laufende Vergütung die Betreuung des Kunden durch den Versicherungsvermittler, so der ITA-Chef, weil der Vermittler ein größeres Interesse habe, dass der Vertrag bis zum Ende durchgehalten und nicht vorzeitig storniert werde. Darüber hinaus verbesserten sich die Rückkaufswerte bei einem vorzeitigen Vertragsende.

Seite zwei: Ortmann regt Provisionsabgabeverbot an

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