Armutsfalle psychische Erkrankungen

Die Nachfrage nach Psychotherapien in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nimmt zu – und damit auch die Wartezeit. Ein neues Gesetz der Bundesregierung soll nun Abhilfe schaffen. Doch ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass bei der Wahl eines Therapieplatzes auch künftig einiges zu beachten bleibt – und selbst privat Versicherte sollten sich nicht zu sicher fühlen.

Immer mehr Deutsche leiden an Depressionen.

Wie aus der im Juli veröffentlichten Studie “Gesundheitsatlas 2015″ hervorgeht, gehen rund 15 Prozent aller Krankentage mit ärztlichem Attest auf psychische Erkrankungen zurück – vor allem Depressionen. Krankschreibungen dauern im Schnitt in diesen Fällen circa 40 Tage. Die Krankentage wegen seelischer Leiden haben sich demzufolge im Vergleich zu 2003 mehr als verdoppelt.

Damit bestätigt die BKK-Studie die Ergebnisse einer im Januar veröffentlichten Analyse der Techniker Krankenkasse (TK). Demnach sind Fehlzeiten aufgrund von Depressionen zwischen dem Jahr 2000 und 2013 um fast 70 Prozent gestiegen.

Gesetz zur Versorgungsstärkung verabschiedet

Um die steigenden Zahlen psychisch Kranker besser versorgen zu können, hat die Bundesregierung vor einigen Tagen das Gesetz zur Versorgungsstärkung (GKV-VSG) verabschiedet. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen einrichten, damit psychisch Erkrankte innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt erhalten.

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Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht das neue Gesetz kritisch. Bei der psychischen Gesundheit greife es zu kurz. „Obwohl psychische Erkrankungen zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts gehören, sollen Psychotherapeuten weder Gesundheitsuntersuchungen durchführen noch Präventionsempfehlungen ausstellen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident des BPtK.

Dabei arbeiteten in Deutschland rund 40.000 psychologische Psychotherapeuten, die auf das Erkennen und Behandeln von psychischen Erkrankungen spezialisiert seien. Auf diese Weise werde ein großes Potenzial verschenkt, denn Prävention gehöre zu den essenziellen Leistungen einer psychotherapeutischen Sprechstunde, so Munz.

Seite zwei: Private Psychotherapie für Kassenpatienten nur im Notfall

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