Versicherungsmarkt Deutschland: Rule Britannia?

Professor Dr. Hato Schmeiser, Inhaber des Lehrstuhls für Risikomanagement und Versicherungswirtschaft an der Universität St. Gallen, betonte im Anschluss, dass die Honorarberatung ihre Chance in Deutschland verdient habe. Zugleich hob der Wissenschaftler hervor, dass eine entscheidende Frage zu klären sei, bevor man das Vergütungssystem in Deutschland ähnlich weit reichend wie in Großbritannien verändere: „Was ist eigentlich der Missstand?“, fragte Schmeiser unter großem Zuspruch des Publikums. Er schließe nicht aus, dass es Missstände in der Beratung gebe, aber man solle diese doch bitteschön erst einmal erfassen – zumal viele Studien gezeigt hätten, so Schmeiser, dass die Deutschen überwiegend zufrieden mit der hiesigen Beratung seien.

„Nicht die Beratung wird honoriert, sondern der Abschluss“

Schmeisers Erkenntnis konterte Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband mit dem Einwand, dass die Vermittlung von Finanzprodukten vor allem langlaufende Verträge betreffe, so dass sich eine möglich Unzufriedenheit erst zum Ende der Laufzeit zeige, wenn die Ablaufleistung greifbarer werde. Gatschke monierte, dass im deutschen System „nicht die Beratung, sondern der Abschluss“ honoriert werde.

Zudem forderte Gatschke simplere Produkte von der Versicherungswirtschaft ein. Demnach seien Hausrat- und Haftpflichtpolicen eigentlich per se einfache Produkte, die jedoch von der Branche bewusst kompliziert dargestellt würden. („Sind Wasserbetten ebenfalls von der Hauratversicherung gedeckt?“). Ein Vorbild in Sachen Produkttransparenz stellt für den Verbraucherschützer der kleine Nachbar im Norden dar: So sei der der dänsiche Versicherungsmarkt weitaus standardisierter als der deutsche Markt, sagte Gatschke.

Bafin: Regulierung erfolgt in Deutschland mit „Augenmaß“

Bafin-Regierungsdirektor Dr. Joerg Krause betonte unterdessen, dass die Regulierung in Deutschland „mit Augenmaß“ vorgehe. So wolle man etwa vermeiden, dass womöglich „breite Schichten“ aus der Beratung fielen. Krause verwies vor diesem Hintergrund darauf, dass der Gesetzgeber bislang kein Provisionverbot in Deutschland propagiert habe und sich stattdessen für „ein Nebeneinander“ der Beratungssysteme ausgesprochen habe – als Bestandsgarantie für die Provionsberatung dürften die Worte des Bafin-Vertreters gleichwohl nicht zu interpretieren sein. (lk)

Foto: Cash.

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