Roter Teppich für Betriebsrenten – nur wie drauf laufen?

In Zukunft sollen Arbeitnehmer mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages automatisch an einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) teilnehmen können. Doch für die Unternehmen sind noch viele offene Fragen zu klären, meint Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial, in einem Gastbeitrag.

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„Entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung von Opting-out sind flankierende Anreize, die die Verbreitung fördern, Flexibilität der Angebote sowie eine zuverlässige Beratung und Begleitung.“

Uninteressierte müssten nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung bewusst gegen eine bAV optieren. Mit diesem schon lange diskutierten Opting-out-Modell erhoffen sich die Beteiligten eine Stärkung der bAV. Zudem steht ein finanzieller Zuschuss im Raum, mit dem insbesondere Geringverdiener davon abgehalten werden sollen, sich gegen eine Teilnahme zu entscheiden.

Was bedeuten derartige Neuerungen für die Arbeitgeber?

Zunächst ein kurzer Blick zurück: Für den Herbst 2016 hat die Bundesregierung ein umfassendes Rentenreformkonzept für alle drei Säulen angekündigt. Dazu finden im Vorfeld zahlreiche Diskussionsrunden mit Fachleuten für die gesetzliche, private und betriebliche Vorsorge statt. Ein wichtiges Mittel, die Betriebsrente vor allem in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu verankern, ist dabei aus Sicht aller Beteiligten das sogenannte Opting-out-Modell. Gemeint ist damit die automatische Einbeziehung in ein bestehendes Angebot zur Entgeltumwandlung im Arbeitsvertrag.

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Opting-Out ist gerade für den Mittelstand ein durchaus gangbarer Weg, der die Arbeitgeber zwar organisatorisch in die Pflicht nimmt, sie aber finanziell nicht belastet. Insbesondere die Zielgruppe der jungen Berufseinsteiger könnte mit der Opting-out-Methode für einen Vorsorgevertrag gewonnen werden. Allerdings muss die Umsetzung arbeitsrechtlich sauber begleitet werden. Gegenüber den Arbeitnehmern ist dabei eine offene Informationspolitik entscheidend.

Geht das Opt-out am Ziel vorbei?

Die Arbeitgeber haben bereits die Forderung erhoben, dass die Frage, ob überhaupt ein Angebot zur automatischen Teilnahme gemacht werde, wie in der bAV bisher üblich auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers beruhen müsse. Das kann natürlich die Frage aufwerfen, ob die Idee des Opt-out nicht von vornherein am Ziel vorbei geht. Dem steht allerdings der finanzielle Zuschuss gegenüber, den der Bundesfinanzminister offenbar zu gewähren bereit ist. Im Gespräch sind 30 Prozent Zuschuss zu einem Beitrag von bis zu 450 Euro p.a. Das möchte sich natürlich niemand wirklich entgehen lassen, was den Druck auf die Arbeitgeber, ein Angebot zu machen, deutlich erhöhen dürfte.

Seite zwei: Offene Fragen bleiben

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