BU-Regulierungspraxis: Anerkennungsquote bei 75 Prozent

Die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erhalten, ist hoch. Dies ist das Ergebnis der BU-Leistungsstudie der Ratingagentur Franke und Bornberg. Allerdings mahnen die Studienautoren die Versicherer, bei den Fallbearbeitungen mehr Transparenz walten zu lassen.

Michael Franke: „Die Arbeitskraftabsicherung ist zu wichtig, um sie zum Spielball unterschiedlicher Interessengruppen zu machen.“

Die Studie kommt zu einem erfreulichen Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherte ihre BU-Leistung tatsächlich erhalten, sei hoch. 75 Prozent der BU-Anträge, die Versicherte eingereicht haben, werden demnach von den untersuchten Versicherungsgesellschaften anerkannt. Die Studienmacher weisen darauf hin, dass die Leistungsquote damit höher sei als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier würden nur 50 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente durchgesetzt.

Gleichwohl sind die Ergebnisse nicht auf den gesamten BU-Markt anzuwenden. So beschränken sich die Studienmacher in ihrer Untersuchung auf sieben Versicherer (AachenMünchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold), welche die Prüfer „für eine umfassende Analyse ins Haus“ geholt haben. Die Unternehmen stehen laut Franke und Bornberg für 4,7 Millionen BU-Versicherte sowie einen Leistungsbestand von rund 76.000 Verträgen.

Viele Versicherte senden Unterlagen nicht ein

Überraschend aus Sicht der Studienautoren ist, dass Versicherte ihren gestellten BU-Antrag oftmals gar nicht weiterverfolgen. Denn trotz Erinnerung würden viele Antragsteller die Unterlagen nicht zurücksenden.

Kommt es zu einer Ablehung der beantragten Leistung ist dies in jedem zweiten Fall (50 Prozent) darauf zurückzuführen, so Franke und Bornberg, dass der vertragliche BU-Grad nicht erreicht werde. Weitere 25 Prozent beträfen Anfechtungen und Rücktritte, die oftmals auf falschen Angaben des Versicherungsnehmers beruhten. Hier seien sowohl Vermittler als auch Versicherte gefragt, sich die Bedeutung einer Verletzung der Anzeigepflicht klar zu machen, betonen die Autoren.

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Anfechtungen und Rücktritte auf hohem Niveau

Zwar würden sowohl Anfechtungen als auch Rücktritte zurückgehen, doch ihr Anteil liege immer noch auf einem zu hohen Niveau – mit fatalen Folgen für die Versicherten. Sie werden von der Leistung ausgeschlossen und verlieren den Versicherungsschutz. Die Studienautoren empfehlen Versicherern deshalb, „auf die Rechtsfolgen falscher Angaben im Antrag noch deutlicher als bisher hinzuweisen“.

Seite zwei: „Unrealistischen Erwartungen entgegenwirken“

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