„Arbeitnehmer sollten sich bis 2018 um ihre bAV kümmern“

Anfang Juni hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz den Bundestag passiert. Ralf Raube, Leiter des Geschäftsbereichs Betriebliche Vorsorge beim Wiesolcher Finanzdienstleister MLP/TPC, hat mit Cash. über die Auswirkungen der Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den Vertrieb gesprochen.

Ralf Raube MLP TPC
Ralf Raube: „Die im Grunde überfälligen Schritte des Gesetzgebers sollten einiges in Sachen Verbreitung der bAV bewirken.“

Cash.Online: Die bAV-Reform zeichnet sich mittlerweile sehr deutlich ab – wie stehen Sie zu den Neuerungen?

Raube: Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber aktiv geworden ist, um die Verbreitung der bAV zu erleichtern. Zugleich wird das Thema durch die Neuerungen für Verbraucher und Arbeitnehmer aber auch nicht unbedingt einfacher.

Führt die Standardisierung nicht auch zu einem geringeren Beratungsbedarf?

Das sehe ich nicht. Standard-Lösungen passen längst nicht zu jedem Arbeitgeber. Auch viele Arbeitnehmer sollten sich während der Übergangsphase bis 2018 noch um ihre bAV kümmern, um sich alle Optionen zu sichern, zum Beispiel beim Thema Flexibilität.

Sie meinen den Wegfall von Garantien und Kapitalwahlrecht?

Dies sind in der Tat Leistungen, die vielen Arbeitnehmern wichtig sind. Gerade das Kapitalwahlrecht bedeutet eine viel größere Flexibilität für die finanzielle Planung des eigenen Ruhestands.

Auf der anderen Seite bietet der Wegfall von Garantien auch Vorteile für den Arbeitnehmer: bessere Renditechancen aufgrund der Möglichkeiten der Kapitalmärkte, was angesichts des Niedrigzinsniveaus nicht zu unterschätzen ist.

Der Arbeitgeber müsste hier dann einen Sicherungsbeitrag zahlen – grundsätzliche Basis sind die die noch auszuhandelnden Tarifverträge. Arbeitgeber sollten sich nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hinsichtlich ihrer Gestaltungsoptionen beraten lassen.

Welche Punkte der Reform bieten zudem Ansatzpunkte für Beratungsgespräche?

Wir sehen hier vor allem den Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zur Entgeltumwandlung sowie den Staatszuschuss für Niedriglohngruppen.

Die Anhebung des Förderrahmen von vier auf acht Prozent wird gerade bei unseren Bestandskunden sicherlich nachgefragt. Dies ist nochmals ein Hebel für die eigene bAV.

Hinzu kommt die Anhebung der Förderung bei Riester. Diese im Grunde überfälligen Schritte des Gesetzgebers sollten jetzt einiges in Sachen Verbreitung der bAV bewirken können.

Interview: Julia Böhne

Foto: MLP

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