Wie Patchwork-Familien am besten für den Notfall vorsorgen
Patchwork-Familien sind heute gang und gäbe. Da deutsche Gesetze jedoch häufig noch auf dem traditionellen Familienbild basieren, ist es für diesen Familien-Typus umso wichtiger, eigenständig Vorkehrungen für Ernstfälle zu treffen.
Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut Generationenberatung

Margit Winkler: “Bei den Finanzen ist eine klare Regelung unabdingbar. Wichtig ist dabei die Berechnung der Liquidität im Pflegefall.”
Je präziser die Vorkehrungen in einer Patchworkfamilie gefasst sind, desto leichter wird es im Fall des Falles eine Lösung zu finden.
Darüber hinaus geht man großem Streit so von vornherein aus dem Weg. Um Belastungen und Auseinandersetzungen innerhalb der Familie zu vermeiden, helfen die nachfolgenden Tipps.
1. Die grundsätzlichen Fragen klären
Das höchste Konfliktpotential haben die Themen Finanzen und Gesundheit, respektive schwere Krankheit. Wer diese Probleme rechtzeitig und klar regelt, vermeidet Streitereien in der Familie.
Dabei gilt, je konkreter vorgesorgt ist, desto einfacher und besser ist die Umsetzung später. Vollmachten können individualisiert werden, Verfügungen ergänzen mit Handlungsanweisungen.
2. Kosten für Pflege absichern
Bei den Finanzen ist eine klare Regelung unabdingbar. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Berechnung der Liquidität im Pflegefall. Konkretes Vorgehen ist unabdingbar.
Dazu gehört eine mögliche Kürzung der Witwenrente und die Einbeziehung einer doppelten Haushaltsführung. Häufig ist ein Fehlbetrag das Ergebnis. Hier zahlt zunächst der neue Ehepartner, wenn der Bedürftige nicht in der Lage ist.
Aus Sicht des Stiefkindes kann es jetzt zum Konflikt kommen. Erst wenn der neue Partner nicht mehr in der Lage ist, zahlen die eigenen Kinder. Sie sind nach Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Unterhalt verpflichtet, auch ihre Vermögenswerte können also angegriffen werden.
3. Patientenverfügung
Jeder sollte eine Patientenverfügung anfertigen. Denn so kann jeder Mensch für sich selbst entscheiden, was im Fall des Falles zu tun ist.
Gibt es diese Verfügung nicht, muss der Arzt mit den Angehörigen sprechen. Dass hier gerade in einer Patchworkfamilie Konflikte vorprogrammiert sind, liegt auf der Hand.
Seite zwei: Eigene Wünsche
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Hier noch einige Ergänzungen:
Bei minderjährigen Kindern ist eine Sorgerechtsverfügung auf jeden Fall empfehlenswert!
Grund: Sind beispielsweise minderjährige Kinder vorhanden wird ohne Sorgerechtsverfügung die Verwaltung des geerbten Vermögens durch das Vormundschaftsgericht festgelegt.
Beispiel: Die Ehefrau erbt das Haus mit den Kindern gemeinsam. Wenn nun Veränderungen im Grundbuch im Grundbuch notwendig sind (z.B. veränderter Kredit), dann muss der Vormund zustimmen.
Als Vormund darf kein hinterbliebener Ehegatte für das eigene Kind festgelegt werden, da hier Eigeninteressen des überlebenden Ehegatten bestehen. Eine Sorgerechtsverfügung kann hier helfen.
Noch extremer wird es, wenn der Verstorbene z.B. Inhaber einer GmbH war. Hier erbt dann auch das minderjährige Kind mit (wenn keine spezielle Unternehmervollmacht vorhanden ist).
Und bei Firmeninhabern sind eine Reihe von speziellen Themen zu beachten, die je nach Unternehmensform und Branche unterschiedlich sind. So unterscheiden sich z.B.: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte oder auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerksbetriebsarten (z.B. Augenoptiker ganz anders als bei KfZ-Mechaniker), zulassungsfreie Handwerker und auch andere Gruppen.
Innerhalb dieser Gruppen gibt es meistens noch eine Unterscheidung von Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B.: Erbschaftsteuerrecht).
Aber auch für Beamte sind Sondervorschriften zu beachten (z.B.: Beihilfeverordnung, davon gibt es ca. 28 verschiedene).
Für alle diese Gruppen gibt es unterschiedliche Notfallordner, die eine Vorsorge erleichtern bei http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Kommentar von Werner Hoffmann — 8. Dezember 2017 @ 13:10