Insurtech: Nicht immer rechtskonform

Auch auf dem Versicherungsmarkt geht die Digitalisierung in Form von Insurtech-Angeboten mit großen Schritten voran. Doch dabei gibt es oft altbekannte, rechtliche Probleme. So wurde der Versicherungsmakler Clark Germany Gmbh kürzlich abgemahnt.

Insurtech
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will die Neuerungen auf dem digitalen Versicherungsmarkt im Auge behalten.

Das Interesse der Verbraucher an digitalen Versicherungsangeboten ist groß und immer häufiger werden Verträge online abgeschlossen, die Abmahnung der Clark Germany GmbH zeigt laut Verbraucherzentrale jedoch, dass altbekannte Probleme auch in Zeiten der Digitalisierung weiterhin auftauchen.

So habe man in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Clark erhebliche Rechtsmängel feststellen können, durch die Verbraucher benachteiligt worden waren.

Anbieter handelt gegen Kundeninteresse

Unter anderem habe der Anbieter seine Haftung, ebenso wie die seiner Dienstleister, für grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ausschließen wollen, beispielsweise bei technischen Fehlern der Software oder Wartungsarbeiten auf der Plattform.

Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt: „So könnte es durchaus passieren, dass Verbraucher Probleme mit dem Abschluss oder der Deckung ihres Versicherungsvertrags bekommen und das Unternehmen im Schadensfall nicht haftet, weil es sich auf technische Probleme beruft, die eigentlich in seinem Verantwortungsbereich liegen.“

Darüber hinaus habe das Unternehmen sich in den AGB herausgenommen, diese bei einer Änderung des Marktes einseitig anpassen zu können. „Dass es dabei nicht darum geht, die Interessen von Verbrauchern zu berücksichtigen, liegt auf der Hand“, sagt Grieble.

Digitaler Markt unter Beobachtung

Auch ein vermuteter Missbrauch von Daten sei laut den Bedingungen des Versicherers sowohl sofort als auch schriftlich zu melden gewesen. Nach aktueller Gesetzeslage dürfen Anbieter in solchen Fällen jedoch höchstens auf die Textform bestehen, worunter auch eine E-Mail falle.

Die Clark Germany GmbH hat der Verbraucherzentrale zufolge inzwischen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und darf die beanstandeten Klauseln nicht länger verwenden.

Da auch bei elementaren Veränderungen des Versicherungsmarktes rechtliche Grundlagen eingehalten werden müssen, will die Zentrale den digitalen Markt weiter beobachten: „Wichtig ist, dass die Versicherungsbedingungen und damit die Verbraucherrechte auf dem Weg in die Digitalisierung nicht auf der Strecke bleiben. (bm)

Foto: Shutterstock

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