Mehr Respekt, weniger Rage: Wie Sie Knöllchen vermeiden…

 

Den nötigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten nicht immer alle Autofahrer ein: 13 Prozent der Befragten begehen dieses Fehlverhalten häufig, weitere 70 Prozent geben zu, zumindest hin und wieder nicht genügend Abstand zu halten. Dennoch mussten erst fünf Prozent der drängelnden Autofahrer ein Bußgeld zahlen.

Bußgeld für Drängler und Rotlichtsünder

Frank Bärnhof mahnt: „Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr eines zu dichten Auffahrens auf den Vordermann. Dies kann schnell zu einem Auffahrunfall führen.“ Laut Straßenverkehrsordnung sollte der Abstand immer so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird.

Die Faustregel: Der Abstand sollte außerorts dem halben Tachostand und innerorts drei Pkw-Längen entsprechen. Wer dennoch zu dicht auffährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

Ob aus Zeitnot oder Unachtsamkeit – acht Prozent der Autofahrer haben bereits ein Bußgeld zahlen müssen, weil sie über Rot gefahren sind. Ein Rotlichtverstoß kann bis zu 360 Euro kosten, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Angesichts der Gefahren, die davon ausgehen, eigentlich noch zu niedrig.

 

Seite 5: Handy am Steuer: In Holland wird’s teuer

 

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