Münchener Verein bringt neuen BU-Tarif für Handwerker

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bringt für die Kernzielgruppe Handwerk ein neues BU-Produkt, die neue Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zu vergleichbaren Tarifen im Markt schließt die neue BU-Versicherung einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent für Existenzgründer in den ersten drei Jahren ein.

Handwerker sind speziellen Risiken ausgesetzt, finden aber nur schwer eine bezahlbare Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Der Münchener Verein bietet nun für die Zielgruppe einen neuen Tarif.

Neu ist zudem ein Überbrückungsgeld als wählbare Zusatzleistung für einen lückenlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente, unabhängig davon, bei welchem Unternehmen der Kunde sein Krankentagegeld versichert hat. Die neue BU-Versicherung steht nach Unternehmensangaben dabei auch außerhalb des Handwerks allen versicherbaren Berufen offen.

„Vor allem Handwerker sind in ihren verschiedenen Gewerken speziellen Risiken ausgesetzt, die im Falle einer Berufsunfähigkeit finanzielle Einbußen oft bis zum Ruhestand nach sich ziehen“, betont Dr. Rainer Reitzler, Vorsitzender des Vorstandes der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei Weitem nicht aus, um ein sicheres Einkommen zu erhalten. Die Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit ihren zwei Vorsorgevarianten für viele Berufe im Handwerk für wenig Geld zu haben und liegt insbesondere mit der Aktiv-Variante in der derzeit im Markt günstigsten Beitragskategorie.“ Die Aktiv-Variante sei dabei besonders geeignet für Berufe mit überwiegend körperlichen Tätigkeiten, so  Reitzler.

Die Police enthält grundsätzlich eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung und ist im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auch über den Arbeitgeber als Direktversicherung mit steuerlicher Förderung abschließbar. Der Münchener Verein verzichtet zudem auf die abstrakte Verweisung: Im Leistungsfall wird die versicherte Person auf keinen anderen Beruf verwiesen, den der Kunde noch ausüben könnte. Ist eine Arbeitsunfähigkeit mitversichert, erhält der Kunde – auch rückwirkend – die vereinbarte Rente bis zu 18 Monate. Geleistet wird selbst dann, wenn keine Berufsunfähigkeit folgt. Damit kann der Kunde finanzielle Einbußen ausgleichen. Als arbeitsunfähig gilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits seit sechs Monaten besteht und vom Arzt bescheinigt ist. Sie liegt auch vor, wenn der Kunde seit drei Monaten krankgeschrieben ist und ein Facharzt weitere drei Monate prognostiziert. Die Beitragszahlung ist darüber hinaus als Einmalbeitrag möglich, der im Vergleich zum laufenden Beitrag eine Verzinsung von rund zwei Prozent nach sich zieht.

Ein 25-jähriger selbstständiger Elektromechaniker zahlt für eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro – inklusive einer Einmalzahlung in Höhe von 2.000 Euro – im Tarif „Aktiv“ nach Angaben des Unternehmens knapp 26 Euro pro Monat. (dr)

(Foto: © Münchener Verein, Werner Heiber)

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