Riester-Zulage: Probleme für Künstler und Publizisten

Immer wieder werden Verbraucher zu Unrecht aufgefordert, Riester-Förderung zurückzuzahlen. Aktuell trifft es laut Stiftung Warentest Sparer, die als Künstler oder Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich rentenversichert sind.

Die Experten der Stiftung Warentest erklären, wie sich betroffene Verbraucher die Zulage zurückholen können.

Laut Stiftung Warentest hat die KSK Rentenversicherungsbeiträge, die Versicherte im Jahr 2017 gezahlt haben, nicht rechtzeitig an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt.

Auf Basis dieser Meldung berechne die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) aber die Riester-Zulage. Daher könne es bei KSK-Versicherten für das Jahr 2018 dazu kommen, dass Zulagen zurückgebucht oder Steuervorteile zurückgefordert werden.

Mit etwas Aufwand Förderung zurückholen

Die ZfA gewährt die Förderung immer auf Basis der Rentenbeiträge des Vorjahres. Sparer bekommen Probleme bei der Zulage spätestens Anfang 2019 mit, wenn der Anbieter ihnen die Mitteilung über den Stand ihres Riester-Kontos schickt.

Mit ein wenig Aufwand können sich Versicherte die Förderung dann aber wieder zurückholen, so die Experten der Stiftung Warentest.

Informieren Sie Ihren Anbieter über die Probleme der KSK beim Meldeverfahren und schicken Sie ihm einen Antrag auf „Festsetzung der Zulage für das Beitragsjahr 2017“. Die ZfA prüft dann erneut. Einen Musterantrag zum Ausdrucken stellt die KSK online zur Verfügung. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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