Wenn der Chef nicht pünktlich zahlt…

Wer arbeitet, muss bezahlt werden – regelmäßig und pünktlich. Doch was ist, wenn Lohn oder Gehalt zu spät, nur teilweise oder gar nicht gezahlt werden? Welche Möglichkeiten Arbeitnehmer haben, sich gegen unregelmäßige oder ausbleibende Gehaltszahlungen zu wehren, erläutern Rechtsexperten der Arag.

 

Kein Kavliersdelikt: Bleibt das Gehalt aus, haben Arbeitnehmer rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren.

 

Schadensersatz und Verzugszinsen


Wer auf eine Entgeltforderung warten muss, hat seit 2016 bei jeder verspäteten Zahlung gesetzlichen Anspruch auf pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40 Euro. Ob diese Regelung auch auf ausstehenden Arbeitslohn anzuwenden ist, wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet.

Das Landesarbeitsgericht Köln zum Beispiel hat die Anwendbarkeit bejaht (Az.: 12 Sa 524/16). Eine Entscheidung der obersten deutschen Arbeitsrichter beim Bundesarbeitsgericht dazu steht noch aus. Arbeitnehmer sollten die Verzugspauschale unter Verweis auf die gesetzliche Regelung und die Rechtsprechung dennoch vom Chef fordern.

Das gilt auch dann, wenn der Chef bereits eine Abschlagszahlung geleistet hat. Eine vorherige Mahnung des Arbeitnehmers ist nach Angaben der Experten dazu nicht erforderlich.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber ab dem ersten Tag, den er mit dem Gehalt im Rückstand ist, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 4,12 Prozent vom Bruttolohn zahlen. Dabei bezieht sich der Zinssatz auf ein Jahr und muss auf den Tag umgerechnet werden.

 

Seite 2: Fristen und Abmahnung

 

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