Wildunfall – wer zahlt?

Im vergangenen Jahr wurden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft den Autoversicherern rund 275.000 Wildunfälle gemeldet, so viele wie noch nie zuvor. Welche Schäden durch welche Versicherung abgedeckt sind.

In 2017 gab es so viele Wildunfälle wie nie zuvor.

Vor allem in der Dämmerung, den frühen Morgenstunden sowie am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Autofahrer besonders vorsichtig fahren: Denn dort ereignen sich die meisten Wildunfälle. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild verursacht wurden. Darunter fallen beispielsweise Rehe, Hirsche und Wildschweine, so Margareta Bösl, stellvertretende Leiterin der Schadenabteilung bei der Universa.

Wie man richtig handelt

Kommt es zu einem Unfall, sollten Autofahrer die Unfallstelle sichern, die Polizei benachrichtigen, Fotos vom Unfallort machen und sich eine Wildbescheinigung von der Polizei, dem Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen. Zudem sollte man den Schaden möglichst unverzüglich bei dem Versicherer melden. Der Schadenfreiheitsrabatt in der Kaskoversicherung wird bei einem Wildschaden nicht belastet. Mittlerweile gibt es vereinzelt Angebote, die den Zusammenstoß mit allen Tierarten abdecken, also beispielsweise auch mit einem Pferd, Hund, Wolf oder einer Gans.

„Das ist eine durchaus lohnenswerte Deckungserweiterung“, findet Bösl. Zum einen kann der Schaden ebenfalls über die Teilkaskoversicherung abgerechnet werden. Zum anderen muss nach einem Zusammenstoß nicht die Tierart geprüft werden, was zu einer schnelleren Regulierung führt. (fm)

Foto: Shutterstock

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