Wirbel um Krankenkassen-Klagen geht weiter – gegenseitige Kritik

Die Krankenhäuser stellten alleine auf die Erlössituation ab, daraus werde dann eine „Versorgungsproblematik“ hergeleitet. Bedauerlich sei, dass dies wiederum zu einer „Kurzschlussreaktion der Politik“ geführt habe.

Die Kassen seien dadurch in eine Situation gebracht worden, innerhalb weniger Tage reagieren zu müssen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Ähnlich klang das bei der Barmer mit Blick auf die Frist in der vergangenen Woche.

Barmer klagt aktuell nicht

Ein Sprecher der Landesvertretung Rheinland-Pfalz/Saarland teilte mit: „Aus diesem Grund sahen sich offenkundig viele Kostenträger veranlasst, kurzfristig, also bis zum 9. November 2018, eventuelle Erstattungsansprüche einzuklagen.“

Die Barmer selbst klage aktuell wegen der „neurologischen Komplexpauschale“ aber nicht gegen Krankenhäuser. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema GKV:

Studie: Digitale Medien stressen junge Bundesbürger

Grippe & Co.: Was bei Krankheit im Job zu beachten ist

Parität wiederhergestellt: Was ändert sich für Versicherte?

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments