Grippe & Co.: Was bei Krankheit im Job zu beachten ist

In der kalten Jahreszeit steigt für Arbeitnehmer wieder das Grippe- und Krankheitsrisiko. Im Falle der Erkrankung haben Arbeitnehmer jedoch auch wichtige Handlungspflichten. Was genau zu tun ist:

Krank im Job: Welche Pflichten der Arbeitnehmer bei der Krankmeldung hat.

„Wie sich Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu verhalten haben, regelt in erster Linie das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz“, erklärt Diana Nier, Juristin und Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Verband Die Führungskräfte – DFK.

Arbeitgeber umgehend informieren

Nach Paragraf 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht die Anzeigepflicht der Arbeitnehmer sofort und die Nachweispflicht durch den Arzt bei einer länger als drei Kalendertage andauernden Erkrankung.

Wer sich zum Beispiel morgens krank fühlt, hat somit umgehend zum Geschäfts- oder Dienstbeginn seinen Arbeitgeber darüber zu unterrichten und bei einer länger als drei Kalendertage andauernden Krankheit am darauffolgenden Tag ein ärztliches Attest dem Arbeitgeber vorzulegen, klärt Nier auf.

Seite zwei: Was bei Krankmeldung am Freitag gilt

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments