Autonomes Fahren: Neue Chancen für Versicherer

Unfälle im Straßenverkehr sind kein neues Thema. Wie aber klärt man die Ursachen auf, wenn es beim autonomen Fahren kracht? Wer haftet für die Schäden? Wie sind die Risiken versichert?
Werden neue Versicherungsprodukte benötigt?

Gastbeitrag von Dr. Malte Grützmacher und Dr. Frank Püttgen, CMS Deutschland

Dr. Frank Püttgen: „Das autonome Fahren wird in wenigen Jahrzehnten Standard sein.“

Seit geraumer Zeit häufen sich Meldungen über Verkehrsunfälle, an denen autonom steuernde Fahrzeuge beteiligt sind. Neben Autos von Uber und Tesla tauchen auch weitere Unternehmen mit ihren Projekten zum autonomen Fahren in Berichten auf.

Die angesprochenen Unfälle ereigneten sich in den USA. Aber auch hierzulande ist durch eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) seit Mitte Juni 2017 ausdrücklich klargestellt, dass der Betrieb von Kfz mit automatisierten Fahrfunktionen im durch den Fahrzeughersteller festgelegten Rahmen zulässig ist.

Drei Phasen der Automatisierung

Automatisierung darf man dabei aber nicht mit autonomem Fahren gleichsetzen. Etwas verallgemeinert kann man auf dem Weg zum selbstfahrenden Auto drei Phasen unterscheiden:

Die Entwicklung geht vom teilautomatisierten Fahren durch Assistenten wie Spurwechselassistent und Einparkhilfe, über das vollautomatisierte Fahren durch automatisiertes Steuern in bestimmten Anwendungsfällen, bis hin zum vollautonomen Fahren, bei dem der Fahrer dann nur noch bloßer Passagier ist.

Automatisiertes Fahren birgt dabei nicht nur Risiken. Durch Assistenzsysteme können dem Fahrer bestimmte Vorgänge abgenommen und unter Umständen Unfälle und Schäden durch menschliches Versagen vermieden werden.

Seite zwei: Wie verteilt sich in Zukunft die Haftung?

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