bAV: „Es läuft auf eine ergänzende Pflichtvorsorge hinaus“

Die geringe Bereitschaft, die Gewerkschaften und Arbeitgeber bislang bei der Einführung des neuen Sozialpartnermodells an den Tag legten, fordert den Gesetzgeber geradezu heraus, über eine neue ergänzende Pflichtvorsorge nachzudenken. Darauf macht das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) aufmerksam.

 

Klaus Morgenstern, Sprecher des DIA befürchtet, das Scheitern des Sozialpartnermodells und eine Pflichtvorsorge in der betrieblichen Altersvorsorge.

 

„Kein kundiger Beobachter der betrieblichen Altersversorgung hat bei Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 erwartet, dass die Tarifpartner innerhalb weniger Monate reihenweise Vereinbarungen über garantiefreie Arbeitgeberzusagen treffen werden. Aber dass es nach zwei Jahren lediglich einen Haustarifvertrag und sonst nur Absagen und Verschiebungen gibt, überrascht selbst Skeptiker“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Erst jüngst habe zum Beispiel der Gewerkschaftstag der IG Metall gezeigt, dass von dieser großen Branchengewerkschaft keine positiven Signale für das Sozialpartnermodell zu erwarten sind. In den Tarifgesprächen, die nach der Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes stattfanden, setzten die Gewerkschaften jeweils andere Schwerpunkte, betont der Experte 

Das Sozialpartnermodell spielte dabei keine Rolle. „Natürlich steht es den Tarifpartnern frei, wie sie den vom Gesetzgeber geschaffenen Spielraum nutzen. Aber sie sollten sich über eines im Klaren sein. Gelangt die Politik zur Einsicht, dass ihr Konzept des Sozialpartnermodells gescheitert ist, wird es eine andere Lösung geben. Diese läuft auf eine ergänzende Pflichtvorsorge hinaus“, gibt Morgenstern zu bedenken.

Die Diskussionen auf dem jüngsten CDU-Parteitag haben gezeigt, wie weit in der Politik die Idee einer neuen Pflichtvorsorge schon gereift ist. Nur durch die Vertreter der Mittelstands- und Wirtschaftsunion wurde ein Beschluss zur Einführung eines verpflichtenden staatlichen Standardvorsorgeproduktes vorerst verhindert.

„Die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten bekommen nun eine Frist von drei Jahren, die Verbreitung der privaten Altersvorsorge zu steigern. Wenn dies nicht gelingt und obendrein die Tarifpartner bei der betrieblichen Altersversorgung nicht vorankommen, wird sich eine neue Pflichtvorsorge kaum abwenden lassen“, prophezeit der DIA-Sprecher. (dr)

Foto: DIA

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