Brodesser (CDU): „Bundeswirtschaftsministerium lehnt den Entwurf aus grundlegenden Erwägungen ab“

Der Provisionsdeckel ruft nach den Verbraucherschützern nun auch die Politik auf den Plan im Interview mit Jonas Tauber schildert Carsten Brodesser, zuständig für Versicherungsthemen innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Süddeutschen Zeitung, warum er davon ausgeht, dass der Provisionsdeckel nicht kommt. Wieso er selbst dagegen ist. 

„Meine Einschätzung ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf aus grundlegenden Erwägungen ablehnt“, erläutert Carsten Brodesser (CDU) gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Grund dafür sei in seinen Augen der damit einhergehende Verwaltungsaufwand. Zudem erläutert er, dass es eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Vertriebsarten gebe. Insbesondere Versicherungsmakler seien benachteiligt. 

Zeiten von höchster Provision als Abschlussgrundlage sind vorbei

Das Ziel, Fehlanreize für den Vertrieb bestimmter Produkte zu begrenzen, begrüßt Brodesser jedoch ausdrücklich. Ausgangspunkt dieser Forderung ist ein Generalverdacht gegen die Branche. So nehmen die Befürworter an, dass der Vertrieb gerne Produkte anbietet, die eine besonders hohe Provision in Aussicht stellen.

Die Beratungsdokumentation in Verbindung mit geltender Rechtssprechung fordert jedoch bereits seit einigen Jahren ein Umdenken seitens der Vermittler und Makler. Auf diesen Denkfehler geht Brodesser nicht ein. 

Aufsichtsbehörde statt Provisionsdeckel

Stattdessen argumentiert er, dass insbesondere Berufsanfänger wenig Möglichkeit haben, die erhöhte Provision für besonders gute Beratungsqualität als Vergütung ihrer Dienstleistung zu erreichen. Deshalb schlägt er ein anderes Verfahren vor: „Wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, soll die Bafin angehalten sein, einzugreifen“, erklärt er gegenüber der Süddeutschen Zeitung. 

Versicherer sollen also künftig der BaFin die Provisionen melden und diese ist in ihrer Funktion als Überwachungsorgan gefragt. Sie solle eingreifen, so Brodesser weiter, falls es nötig ist. In seinen Augen könnte diese Grenze bei einer Höhe der Provisionen von 30 Prozent über dem Marktdurchschnitt liegen. 

Erster Schritt oder Einzelreform?

Inwiefern es sich bei dieser Reform um den ersten Schritt in Richtung Honorarberatung handelt, bleibt offen. Jedoch weist auch Jonas Tauber in seinem Artikel für die Süddeutsche Zeitung darauf hin, dass zunächst vor allem Versicherer profitieren, wenn die Kosten für den Vertrieb sinken.

Der positive Einfluss auf die Kostenstruktur ist insbesondere vor dem Hintergrund der beständig niedrigen Zinsen nicht von der Hand zu weisen. 

 

 

Foto: Shutterstock

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