D&O-Versicherung: Wer sie braucht, wann sie beraten werden muss

Wer als Vermittler Kunden betreut, die als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat arbeiten, muss künftig eine persönliche D&O-Versicherung empfehlen. Der Grund: Manager in Deutschland haften gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichtenverletzen.

Damit Manager nicht finanziell im Regen stehen, ist im Ernstfall eine D&O-Versicherung essentiell wichtig.

Ohne eine individuelle Absicherung droht diesen Kunden im Ernstfall der finanzielle Ruin. Auf diese Folgen weist jetzt die neue DIN-Norm 77230 hin.

Eine versäumte Frist, eine falsche Abrechnung oder eine zu lasche Kontrolle. Nicht immer steckt kriminelle Energie dahinter, wenn Managern ein Fehler unterläuft. Trotzdem müssen sie nach deutschem Recht auch für einfache Versäumnisse finanziell geradestehen. Entsteht dem Unternehmen ein Schaden, sind die verantwortlichen Gremien sogar dazu verpflichtet, betroffene Manager dafür zur Kasse zu bitten.

Was viele nicht wissen: Wem vorgeworfen wird, seine Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht zu haben, muss selbst den Gegenbeweis antreten. Und das kostet Geld. „Bei einem Rechtsstreit kommen schnell Kosten im fünfstelligen Bereich zusammen, die der Betroffene ohne eine Versicherung aus eigener Tasche bezahlen muss“, sagt D&O-Experte Lars Sapara von der in Köln ansässigen VOV GmbH.

Schäden von mehreren Millionen keine Seltenheit

Zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten kommt noch der Schadenersatz, den Manager aus eigener Tasche zu zahlen haben, wenn  sie sich den Fehler wirklich selbst ankreiden lassen müssen. Vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Folgen wie einer Insolvenz stehen nicht selten Forderungen von mehreren Millionen Euro im Raum.

Über dieses Risiko wissen die Entscheider häufig selbst kaum Bescheid. Sie brauchen deshalb einen Vermittler, der auf diese Gefahren hinweist und eine passende Versicherung vorschlägt. Doch daran denken die Finanzplaner oft nicht. Deshalb sieht  Sapara die DIN 77230 positiv. „Wer nach der neuen DIN-Norm berät, stolpert automatisch über die Haftungsfalle für Kunden, die stark exponiert sind durch ihre Stellung im Unternehmen.“

Vermittlern liefert die DIN-Norm einen 42 Themengebiete umfassenden Fragenkatalog, der offenlegt, in welchen Bereichen die Kunden vorsorgen sollten. Die Finanzanalyse liefert unabhängige und gut zu vergleichende Ergebnisse, um die richtige Versicherungen für jeden Kunden auszuwählen. Lars Sapara rät für die beste Absicherung von Managern zu einer persönlichen D&O-Versicherung, obwohl auch viele Unternehmen inzwischen Firmenpolicen abschließen, um Gremienmitglieder zu schützen.

Nachteile einer Unternehmensdeckung

Doch die Unternehmensdeckung birgt auch Nachteile. So müssen sich die versicherten Personen eine gemeinsame Versicherungssumme teilen, dürfen die Vertragsinhalte nur selten mitbestimmen und verlieren das Mitspracherecht ganz, wenn sie das Unternehmen verlassen oder in den Ruhestand treten. Dabei haften sie auch nach dem Ausscheiden noch zwischen fünf und zehn Jahren.

„Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte eine persönliche D&O-Versicherung abschließen“, sagt Haftungsexperte Lars Sapara. Das gelte vor allem, weil weder die private Haftpflicht noch die
Privatrechtsschutz-Versicherung Streitigkeiten abdeckt, die sich aus dem Vorwurf ergeben, unternehmerische Pflichten verletzt zu haben. (fm)

Foto: Shutterstock

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