O’zapft is: Wie Sie den Volksfestbesuch in vollen Zügen genießen

Der Herbst steht vor der Tür und bringt den Start der Volksfestsaison mit sich: Der Cannstatter Wasen, das Münchner Oktoberfest, der Oldenburger Kramermarkt und andere Feierlichkeiten locken zahlreiche Besucher an. Die beliebten Veranstaltungen bergen jedoch auch einige Risiken. Worauf beim heiteren Schunkeln zu achten ist, erklärt die Württembergische Versicherung.

Nicht selten kommt es bei dem fröhlichen Treiben zu Unfällen und Beschädigungen. Im Bier- oder Weinzelt und auf den Wegen zwischen den Fahrgeschäften sollten Besucher daher einiges beachten, um den Volksfestbesuch sorgenfrei genießen zu können.

Achtung Absturzgefahr

Trotz zahlreicher Sicherheitsmaßnahmen ist es kaum möglich, sämtliche Gefahren auszuschließen, die eine große Menschenansammlung wie bei einem Volksfest mit sich bringt. Musik, gute Laune und häufig nicht zuletzt der Alkoholgenuss verleiten die Besucher der Festzelte beispielsweise regelmäßig dazu, auf Bänke und Tische zu steigen, zu schunkeln und zu tanzen.

Wer dabei das Gleichgewicht verliert und stürzt, kann sich schmerzhafte Prellungen oder sogar bleibende Beeinträchtigungen zuziehen.

Die finanziellen Folgen eines solchen Unfalls lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung in Grenzen halten. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier – in der Freizeit – nämlich nicht. Diese zahlt nur, wenn ein Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert.

Privat-Haftpflichtversicherung gegen Dirndl-Schäden

Wer das Dirndl oder die Lederhose des Sitznachbarn beschmutzt oder beschädigt, sollte beachten: Wenn man jemandem einen Schaden zufügt, haftet man grundsätzlich mit seinem ganzen Vermögen. Hier hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung, die vor den finanziellen Folgen schützt.

Wird man selbst – zum Beispiel von einem strauchelnden Festzeltbesucher – zu Boden gerissen und dabei verletzt, kann Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, wenn man nachweisen kann, wer für den Sturz verantwortlich ist.

Dabei hat das eigene Verhalten Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Denn auch bei einem Volksfest gilt es, umsichtig zu sein und auf seine Tischnachbarn zu achten.

Vorsicht vor Langfingern

Besondere Vorsicht ist auch in Bezug auf mitgebrachte Wertsachen geboten, denn Diebstahl ist auf Volksfesten keine Seltenheit. Im dichten Gedränge der Besuchermassen schlagen Taschendiebe gerne zu und erbeuten Smartphones, Geldbeutel und andere Wertgegenstände.

Gerade in den Festzelten werden Jacken und Taschen gerne unter die Bänke gelegt und geraten so aus dem Blickfeld der Besitzer. Um Diebstähle möglichst zu verhindern, sollten Besucher daher nur das Nötigste aufs Festgelände mitnehmen, ihre Wertsachen am Körper tragen sowie Taschen und Jacken stets im Blick behalten.

Zu einem ausgelassenen Volksfest gehört für viele Menschen Alkohol. Deshalb sollte das Auto vorsorglich zu Hause gelassen werden. Denn bereits ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Wer betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht, riskiert zudem den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung.

Aber nicht nur das, auch in der privaten Unfallversicherung erlischt gegebenenfalls der Versicherungsschutz infolge von Trunkenheit. Es ist daher ratsam, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen und aufs Auto zu verzichten.

Foto: Shutterstock

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