Provisionsdeckel: Mohn (vzbv) fordert Politik auf, Provisionsexzesse zu unterbinden

Die Frage des Provisionsdeckels ist auch nach der Vertagung der Entscheidung ein wichtiges Thema. Nach Axel Kleinlein äußert sich nun Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt bei der Verbraucherzentral Bundesverband, gegenüber der dpa zum Provisionsdeckel:  „Es ist wichtig, dass das Kabinett bald die erste Hürde nimmt und einen Gesetzentwurf beschließt“.


Insbesondere die Frage der Restschuldversicherungen treibt die Verbraucherschützerin um. So schreibt die dpa, dass sich Verbraucherschützer schon lange an den Provisionen stören, die Versicherungsunternehmen Kreditinstituten beim Abschluss der Policen zahlen.

Verzögerungstaktik beim Ministerium?

Bereits im Frühjahr werden die ersten Initiativen seitens des Finanzministeriums bekannt. Ziel ist es, die Provisionen auf maximal 2,5 Prozent der Darlehenssumme zu begrenzen. Allerdings steht die finale Entscheidung über dieses Vorgehen noch aus: Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung zwischen den Ressorts.

Dorothea Mohn nimmt die Politik nun weiter in die Pflicht. Sie schlägt vor, den Provisionsdeckel nötigenfalls zunächst auch ausschließlich , wenn sie fordert,  plädiert dafür, für die Restschuldversicherungen zu regeln. Anlass für den Wunsch nach schnellem Handeln seien die, nach Mohn, massiven Provisionsexzesse, die in diesem Bereich bekannt sind. Diese gilt es nun schnellstmöglich zu unterbinden, teilte die Verbraucherschützerin nun der dpa mit.

Verdorbene Branche?

Gegen diese Forderung wehrt sich das Bundesfinanzministerium. Dort argumentiert man gegenüber der dpa, dass für die Verträge Kosten anfallen, die teils mehr als zehn Prozent der gewährten Darlehenssumme betragen.

Die BaFin erläutert bereits 2017 in einer Untersuchung, dass Provisionen ein Anreiz für Kreditinstitute seien, möglichst viele Restschuldversicherungen mit einer möglichst hohen Prämie zu verkaufen. Belege für diese Aussage beispielsweise durch einen Anstieg von Verkaufszahlen gibt es derzeit nicht. 

Die Sicht aus der Mohn die Branche beurteilt wird jedoch auch an anderer Stelle im Gespräch mit der dpa deutlich. So fordert sie beispielsweise, dass Konstellationen, in denen Rentnern Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit angeboten werden, auszuschließen seien.

Cross-Selling verbieten?

Mindestens genauso ärgerlich wie ihr Anliegen zur Kreditrestschuldversicherung scheint für Dorothea Mohn Cross-Selling zu sein. Gegenüber der dpa spricht die Verbraucherschützerin davon, dass es eine Überrumpelungssituation für Verbraucher auszuschließen gilt. Grund dafür sei der kundenseitige Eindruck ohne Abschluss weiterer Verträge das beantragte Darlehen nicht zu erhalten. 

Hier schlägt Mohn im Gespräch mit der dpa vor, sich nach dem in Großbritannien praktizierten Modell zu richten und einen Abstand von mindestens sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Darlehens und weiterer Versicherungen gesetzlich festzuschreiben. 

 

Foto: vzbv

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