Riester: „Praxis zeigt, wie ungeeignet versicherungsförmige Altersvorsorgeprodukte sind“

Riester-Sparer werden Verbrauchschützern zufolge in manchen Fällen doppelt zur Kasse gebeten. Bei einer Umfrage gaben 15 von 34 Versicherungsunternehmen an, bei zulagenbedingten Änderungen des Beitrags erneut Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben, wie aus einer Erhebung der Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg hervorgeht. 

Verbraucher, die für laufende Verträge nach der Geburt des Nachwuchses Kinderzulagen erhalten und entsprechend ihren Eigenbeitrag senken, werden demnach von einigen Versicherern noch einmal zur Kasse gebeten.

Sparer mit Kindern sind besonders betroffen

Wenn sie nach dem Wegfall der Kinderzulagen den Eigenbeitrag für die Riester-Rente wieder erhöhen, zahlten sie erneut Abschluss- und Vertriebskosten. Das widerspreche der Intention des Gesetzgebers, kritisierte Klug. „Riester-Verträge sollen vor allem für Sparer mit Kindern lukrativ sein. Diese Gruppe wird vom Gesetzgeber daher zu Recht besonders gefördert.“

Manche Lebensversicherer interpretieren den Angaben zufolge eine Senkung des Eigenbeitrags als Teilbeitragsfreistellungen. Jede Wiedererhöhung des Beitrags werde dann wie ein Neuabschluss des Vertrags behandelt und führe zu neuen Kosten. Klug hält dieses Vorgehen für rechtlich problematisch. Es widerspreche der politisch beabsichtigten Flexibilität der Altersvorsorge mit Riester-Verträgen.

Nur in wenigen Fällen zur erneuten Zahlung von Abschlusskosten

Ähnliche Doppelbelastungen ergeben sich den Angaben zufolge auch für Verbraucher mit schwankenden Einkünften und sich entsprechend ändernden Eigenbeiträgen. Betroffen seien zudem Riester-Sparer, sofern sie nach der jüngsten Erhöhung der Grundzulage ihren Eigenbeitrag entsprechend gesenkt hätten.

Der Versicherungsverband GDV erklärte auf Anfrage, aufgrund der komplexen Riester-Fördersystematik könne es in wenigen, besonderen Fallkonstellationen zu einer zusätzlichen Abschlusskostenbelastung kommen. Geschätzt dürften weniger als einer von 1000 Riester-Kunden betroffen sein.

„Fördersystem sollte vereinfacht werden“

Der Verband setze sich dafür ein, dass die Mitglieder individuelle Lösungen auf dem Kulanzweg fänden. „Grundsätzlich sollte das Fördersystem allerdings so vereinfacht werden, dass das Problem gar nicht mehr auftreten kann.“ Insgesamt gab es zuletzt etwa 10,8 Millionen Riester-Versicherungsverträge.

Ausgangspunkt war der Fall eines Versicherten, der nach einigen Jahren die Kinderzulage erhielt. Dadurch sank sein Eigenbeitrag, auf den er Abschluss- und Vertriebskosten gezahlt hatte. Die Versicherung verlangte auf die Kinderzulage den Angaben zufolge ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten, obwohl die Gesamtsparleistung konstant blieb.

Nach Berechnungen der Verbraucherschützer würden sich die Mehrkosten für die Kinderzulage und anschließender Wiedererhöhung des Eigenbeitrages auf mehr als 360 Euro belaufen.

„Praxis zeigt, wie ungeeignet versicherungsförmige Altersvorsorge ist“

„Diese Praxis zeigt, wie ungeeignet versicherungsförmige Altersvorsorge ist, angemessen auf Veränderungen in der Lebenswirklichkeit zu reagieren“, argumentierte Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer plädieren für ein staatlich organisiertes Produkt zur privaten Altersvorsorge.

Die Marktwächter hatten zum Jahreswechsel 85 Versicherungsunternehmen angeschrieben, 10 Unternehmen gaben an, kein Riesterprodukt zu anzubieten, 34 Assekuranzen antworteten auf die Anfrage. (dpa/AFX)

Foto: Shutterstock

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