Solidargemeinschaften einigen sich mit Bafin

Im Streit um eine Anerkennung als Alternative zu Krankenkassen haben Solidargemeinschaften in Deutschland einen Erfolg errungen. Eine jahrelange Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sei beendet, erklärte der Dachverband der Solidargemeinschaften BASSG am Donnerstag.

Die Finanzaufsicht störte vor allem, dass die Solidargemeinschaft wie eine Versicherung Mitgliedern einen „Rechtsanspruch auf Leistung“ garantierte. D

Die Bafin habe ein Prüfverfahren gegen die Bremer Solidargemeinschaft Samarita beendet. Diese dürfe jetzt wieder Mitglieder aufnehmen. Die Bafin bestätigte die Einigung.

Mitglieder von Solidargemeinschaften bezahlen sich gegenseitig Behandlungen im Krankheitsfall. Sie sind oft als Verein organisiert und argumentieren, effizienter, günstiger und persönlicher als Krankenkassen zu sein. Großrisiken seien versicherungstechnisch abgesichert. Kritiker argumentieren, dass die Versorgung von chronisch Kranken kleine Gemeinschaften überfordern könne.

Im nun beendeten Streit ging es um die Frage, ob die Samarita ein Versicherungsgeschäft betreibt, für das eine Erlaubnis nötig gewesen wäre. Die Finanzaufsicht störte vor allem, dass die Solidargemeinschaft wie eine Versicherung Mitgliedern einen „Rechtsanspruch auf Leistung“ garantierte. Dieser wurde nun in den Statuten auf „vorhandene Mittel“ beschränkt.

Politik soll einheitliche Kriterien schaffen

Die BASSG sieht darin einen Präzedenzfall für andere Solidargemeinschaften. Diese haben in Deutschland rund 7.000 Mitglieder. Ein anderes Problem beschäftigt die Solidargemeinschaften dagegen weiter: Einige Finanzämter verweigerten immer noch die steuerliche Anerkennung der Mitgliedsbeiträge. Man fordere daher von der Politik die Schaffung einheitlicher Kriterien für Solidargemeinschaften. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance 

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