Versicherungsombudsmann: 25 Prozent mehr Beschwerden über Gebäudeversicherungen

Die Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann hat am 22. Mai 2019 ihren aktuellen Jahresbericht vorgelegt. Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann bis März 2019, und sein Nachfolger, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, informierten in Berlin über die Beschwerdetätigkeit, äußerten sich zu aktuellen verbraucherpolitischen Themen und stellten sich den Fragen der Presse.

Versicherungs-Ombudsmann sucht bei Konflikten eine gütliche Einigung, kann bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro aber auch verbindlich entscheiden.

Prof. Hirsch, von 2008 bis März 2019 Ombudsmann für Versicherungen, davor Präsident des Bundesgerichtshofs, erläuterte seinen Vorschlag zur Ergänzung der Musterfeststellungsklage. Nach der ersten Stufe, der gerichtlichen Feststellung der Haftung von Unternehmen, sollten diese in der zweiten Stufe verpflichtet werden, sich an einem Schlichtungsverfahren über die Höhe der Entschädigung zu beteiligen.

Weiter wies Prof. Hirsch auf die 2018 in Kraft getretenen Änderungen im Versicherungsvermittlerrecht, und hier insbesondere auf die gewerberechtliche Verpflichtung der Vermittler hin, am Verfahren des Versicherungsombudsmanns teilzunehmen. Dies stärke die Rechte der Verbraucher und zeige die Wertschätzung des Ombudsmannverfahrens durch den Gesetzgeber.

Neuer Ombudsmann tritt seinen Dienst an

Schließlich zog Prof. Hirsch ein Fazit seiner 11-jährigen Amtszeit. Nicht nur die Schlichtungsstelle habe sich kontinuierlich weiterentwickelt, das gelte auch für den Rechtsrahmen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sei auf der Verfahrensseite nachvollzogen worden, was Verbrauchern an Rechtsansprüchen im Laufe der Zeit richtigerweise zugewachsen ist.

Eine aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Änderung des Gesetzes halte er allerdings für problematisch, da damit die außergerichtliche Streitbeilegung einer uneingeschränkten behördlichen Aufsicht unterstellt werde.

Dies könne in die Unabhängigkeit des Schlichters eingreifen und widerspreche der Idee des auf Konsens ausgerichteten, vereinfachten und schnellen Schlichtungsverfahrens. Damit drohe sie zu verlieren, was sie gerade auszeichne und für den Verbraucher wertvoll mache.

Bislang über 200.000 Beschwerden abgewickelt

Während seiner Amtszeit seien über 200.000 Beschwerdefälle abgewickelt worden. Das zeige, wie sehr die von der deutschen Versicherungswirtschaft eingerichtete Schlichtungsstelle angenommen werde. Herrn Dr. Schluckebier wünsche er die notwendige Fortune für die künftigen Aufgaben.
Dr. Schluckebier, zuvor Richter des Bundesverfassungsgerichts, berichtete über seine ersten Eindrücke im Amt.

 

Seite 2: 5,1 Prozent weniger Beschwerden als im Vorjahr

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