Dr. Joachim Wennig, Vorstandsvorsitzender des weltgrößten Rückversicherers Munich Re.

Dr. Joachim Wenning, Vorstandsvorsitzender der Munich Re warnt die Politik davor, Versicherer trotz anderslautender Verträge zur Deckung von Pandemie-Schäden zu verpflichten. Es gebe derzeit weltweit eine Diskussion zu der Frage, ob Versicherer für pandemiebedingte Kosten von Unternehmen und Privatpersonen haften müssen, selbst wenn sie dies in den Policen ausgeschlossen hätten, sagte der Chef des Rückversicherers laut dpa bei der Hauptversammlung des Dax-Konzerns in München. Ein rückwirkender Eingriff in Verträge sei mit rechtsstaatlichen Prinzipien jedoch unvereinbar.

Dr. Joachim Wenning, Vorstandsvorsitzender der Munich Re warnt die Politik davor, Versicherer trotz anderslautender Verträge zur Deckung von Pandemie-Schäden zu verpflichten. Es gebe derzeit weltweit eine Diskussion zu der Frage, ob Versicherer für pandemiebedingte Kosten von Unternehmen und Privatpersonen haften müssen, selbst wenn sie dies in den Policen ausgeschlossen hätten, sagte der Chef des Rückversicherers laut dpa bei der Hauptversammlung des Dax-Konzerns in München. Ein rückwirkender Eingriff in Verträge sei mit rechtsstaatlichen Prinzipien jedoch unvereinbar.

Die Munich Re hat wegen der zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie bereits ihr Gewinnziel von 2,8 Milliarden Euro für 2020 gestrichen. Für 2019 sollen die Aktionäre bei der nur online stattfindenden Hauptversammlung aber eine Dividende von 9,80 Euro (VJ 9,25) beschließen. Munich Re hat somit wegen der Corona-Krise ihren Dividendenvorschlag nicht geändert oder gar gestrichen wie zuletzt viele andere Konzerne.

Neben dem Kursrutsch an den Kapitalmärkten in den vergangenen Wochen rechnet der Konzern mit hohen Schadenleistungen im Zusammenhang mit dem Ausfall von Veranstaltungen wie den Olympischen Spielen sowie in der Reiseversicherung. Sollten von der Pandemie ausgelöste Betriebsunterbrechungen bei Unternehmen ebenfalls versichert sein, könnten weitere hohe Belastungen drohen.

Dass systemische Risiken wie Pandemien in den Verträgen zumindest ausgeschlossen würden, sei ein Gebot verantwortungsbewusster Risikopolitik, sagte Wenning. Die Versicherer dürften sich nicht übernehmen. Unternehmen wie Munich Re, Hannover Rück, Allianz und Talanx hatten früh klargestellt, dass in Versicherungsverträgen gegen Betriebsunterbrechungen in aller Regel ein Sachschaden als Auslöser vorgesehen ist. Sollten Unternehmen wie in der Corona-Krise ihren Betrieb aufgrund einer Pandemie schließen müssen, sei dies in den meisten Verträgen ausgeschlossen. (dpa-AFX)

Foto: Munich Re

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