Basistarif nur als Ultima Ratio

Gerhard Reichl, Senior Analyst bei Assekurata in Köln

Laut Plänen der Bundesregierung sollen Privatversicherte, die infolge der Corona-Krise hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln müssen, ein Rückkehrrecht in den Normal- beziehungsweise Ursprungstarif erhalten – ohne Gesundheitsprüfung. Eine kundenfreundliche und zielführende Maßnahme, die zeitlich befristet sein sollte, da der Basistarif nur eine Notlösung darstellt und es bessere Alternativen gibt. Eine Analyse von Gerhard Reichl, Senior Analyst bei Assekurata in Köln.

Laut Plänen der Bundesregierung sollen Privatversicherte, die infolge der Corona-Krise hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln müssen, ein Rückkehrrecht in den Normal- beziehungsweise Ursprungstarif erhalten – ohne Gesundheitsprüfung. Eine kundenfreundliche und zielführende Maßnahme, die zeitlich befristet sein sollte, da der Basistarif nur eine Notlösung darstellt und es bessere Alternativen gibt. Eine Analyse von Gerhard Reichl, Senior Analyst bei Assekurata in Köln.

Konzeptionell stellt der Basistarif genau wie der Standardtarif eine Ausweichmöglichkeit dar, um den privaten Krankenversicherungsschutz im Alter bezahlbar zu halten. Diese Tarife bieten einen vergleichbaren Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Eingeführt wurde der Basistarif mit Start der Versicherungspflicht im Jahr 2009 für Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können und solche, die aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten schon längere Zeit ohne Versicherungsschutz waren.

Ansturm auf Basistarif blieb bislang aus
Experten rechneten seinerzeit, dass mehrere Hunderttausend Versicherte diese Option in Anspruch nehmen würden. Tatsächlich befinden sich zehn Jahre nach Einführung allerdings lediglich rund 32.000 Versicherte im Basistarif.

Vor der Einführung des Notlagentarifs sah das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) eigentlich eine Umstufung von Nichtzahlern in den Basistarif vor, was das wirtschaftliche Problem für beide Seiten aufgrund des zumeist höheren Beitrags im Basistarif vielfach noch vergrößert hätte.

Aus diesem Grund haben die PKV-Unternehmen fast ausnahmslos auf diese Umwidmung verzichtet. Dies hat im Wesentlichen dazu beigetragen, dass die Zahl der Basistarifversicherten deutlich unter den Erwartungen geblieben ist.

Der Anteil am Gesamtbestand der Vollversicherten variiert zwischen den Anbietern und hängt unter anderem von der Zeichnungspolitik in der Vergangenheit und der Zielgruppe ab. Nach unseren Erfahrungen weisen vor allem Versicherer mit einem Fokus auf Selbstständige (Handwerker) und Freiberufler anteilsmäßig überdurchschnittlich viele Versicherte im Basis- und/oder Standardtarif auf.

Diese Unternehmen haben in der aktuellen Situation ein erhöhtes Risiko für Beitragsausfälle, die dann zu einer Umstufung in den Basistarif oder in letzter Konsequenz gar in den Notlagentarif führen können.

Es ist aber zu erwarten, dass die Vollversicherten in Zeiten von Corona stärker als sonst darauf achten, nach Möglichkeit ihre Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen, um nicht Gefahr zu laufen, ihren höherwertigen Versicherungsschutz zu verlieren. Der Gesetzgeber hat hierfür auch bereits Vorkehrungen getroffen und Versicherten eine Stundung der Krankenversicherungsbeiträge von April bis Juni ermöglicht.

Seite 2: Gesellschaften kommen Versicherten bereits entgegen

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments