Coronakrise: Aktuare begrüßen Erleichterungen der Bafin für Pensionsfonds

Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V., ein Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Pensionsfonds und ihre Trägerunternehmen aktiv im Umgang mit den Auswirkungen der Coronakrise zu unterstützen. Dafür hat die BaFin die Verpflichtung der Trägerunternehmen bis 2021 ausgesetzt, ihren Pensionsfonds im Falle von Engpässen bei der Bedeckung nicht-versicherungsförmiger Verpflichtungen kurzfristig zusätzliches Kapital zur Verfügung stellen zu müssen. 

BaFin stellt Unterstützung für Pensionsfonds in Aussicht.

Bei sogenannten nicht-versicherungsförmigen Pensionsfondszusagen müssen die Arbeitgeber bei Bedarf auch in der Rentenbezugszeit Nachschussbeiträge leisten. Nach der bisherigen Aufsichtspraxis sind die Trägerunternehmen bei einer Unterdeckung ihrer Pensionsfonds von bis zu zehn Prozent verpflichtet, noch im laufenden Kalenderjahr damit zu beginnen, diese über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren auszugleichen. Bei einer noch größeren Unterdeckung müsste diese sogar unverzüglich von den Trägerunternehmen ausgeglichen werden.

„In Anbetracht der coronabedingten wirtschaftlichen Probleme vieler Unternehmen und der gleichzeitigen Turbulenzen an den Kapitalmärkten wären viele Firmen derzeit nur schwer in der Lage, die nötigen Nachschüsse fristgerecht zu leisten“, konstatiert der IVS-Vorstandsvorsitzende Dr. Friedemann Lucius. Ohne eine Flexibilisierung der Aufsichtspraxis hätte nach Einschätzung des IVS eine krisenverschärfende Abwärtsspirale für die Wirtschaft gedroht. „Als Folge hätten kurzfristig existenzgefährdende Belastungen auf die betroffenen Unternehmen zukommen können, einhergehend mit einem entsprechenden Vertrauensverlust in die betriebliche Altersversorgung“, so Dr. Lucius weiter.
 
Das IVS unterstützt ausdrücklich, dass die BaFin in den kommenden Monaten eine vorübergehende Unterdeckung der Pensionsfonds akzeptiere und die eigentlich dreimonatige Frist zur Vorlage eines Plans zur Schließung der Finanzierungslücken bis zum 1. Oktober 2020 verlängere.

„Zudem hat die BaFin gegenüber dem IVS deutlich gemacht, dass die Trägerunternehmen erst ab 2021 zum Kapitalnachschuss verpflichtet sind, und dies auch bei Unterdeckungen von mehr als zehn Prozent. Damit gewinnen die Arbeitgeber Flexibilität und Zeit, was in dieser schweren gesamtwirtschaftlichen Krise extrem wichtig ist“, begrüßt Dr. Lucius das Entgegenkommen der BaFin und ergänzt: „Denn es ist durchaus möglich, dass die aktuellen Wertverluste im Zeitablauf zumindest teilweise wieder aufgeholt werden und sich die aktuellen Unterdeckungen vermindern oder idealerweise von selbst verschwinden.“

Foto: Shutterstock­

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