Dialog: Voll elektronischer Antragsprozess in der Risikolebensversicherung

Die Generali Tochter Dialog hat die Tarife in der BU und der Risikolebenversicherung überarbeitet.

Seit 1. Oktober 2020 erfolgt der Antragsprozess der Dialog in der Risikolebensversicherung vollständig digital, ohne Medienbruch. Die Risikoprüfung und die elektronische Unterschrift sind die letzten fehlenden Bausteine für einen komplett elektronischen Antragsprozess in der Risikolebensversicherung.

Seit 1. Oktober 2020 erfolgt der Antragsprozess der Dialog in der Risikolebensversicherung vollständig digital, ohne Medienbruch. Die Risikoprüfung und die elektronische Unterschrift sind die letzten fehlenden Bausteine für einen komplett elektronischen Antragsprozess in der Risikolebensversicherung.

Damit setzt der Maklerversicherer der Generali in Deutschland seine Digitalisierungsstrategie weiter fort. Neben der schnelleren und kostengünstigeren Verarbeitung verspricht der Versicherer auch den Vertriebspartnern einen hohen Nutzen: Die Entlastung bei Routineaufgaben führe dazu, dass sich der Makler auf seine Kernkompetenz konzentrieren könne – die die Beratung der Kunden.

Im Vertriebsportal integriert

Grundlage für den elektronischen Antragsprozess ist der Online-Tarifrechner, der ohne Login im Dialog Vertriebsportal integriert ist. Für ein optimales und erfolgreiches Beratungsgespräch – sowohl auf Seiten der Vertriebspartner als auch der Kunden – wurde der Prozess dank technischer Optimierung so einfach und schnell wie möglich gestaltet.

Neun statt 19 Gesundheitsfragen

Künftig sind nur noch neun statt 19 Gesundheitsfragen zu beantworten. Das Informationsblatt „Nicht anzugebende Erkrankungen und Diagnosen in der Risikolebensversicherung“ nennt zudem die Vorerkrankungen, die für die Risikoprüfung nicht relevant sind.

Direkt im Tarifrechner wird geprüft, wie sich eine konkrete Erkrankung auf Versicherbarkeit und Prämie auswirkt; auch notwendige Folgefragen sind integriert. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, erfolgt die medizinische Risikoprüfung.

Vertriebspartner und Kunden erhalten so direkt die Information, ob der Antrag angenommen und policiert werden kann. Ist der Kunde einverstanden, unterzeichnet er via e-Unterschrift. Sind alle Voraussetzungen des vorläufigen Versicherungsschutzes erfüllt, tritt dieser bereits durch den Abschluss des e-Unterschrift-Prozesses in Kraft. (dr)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments