Elterngeld: Alles was es für die Antragsstellung braucht

Wenn der Nachwuchs ansteht, sind die zukünftigen Eltern voller Vorfreude. Dabei ist es für festangestellte Paare meistens geklärt, wie ihre Elternzeit gesetzlich geregelt und finanziert wird. Für Selbständige hingegen ist das nicht immer so simpel. Sie müssen sich den Fragen widmen, wie die finanzielle Versorgung während der Babypause aussieht und ob überhaupt ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Was das also für selbständige Eltern heißt und welche individuellen Möglichkeiten und Wege es gibt, erklärt Paul-Alexander Thies, CEO des Buchhaltungsprogramms Billomat.

Das Elterngeld kann nach der Geburt des Kindes bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Je nach Bundesland sind die Landesgesundheitsämter, die Versorgungsämter oder die Kreise hierfür zuständig. Die Berechnung beginnt ab dem Tag, an dem das Kind geboren wurde. Die benötigten Unterlagen sollten also im besten Fall bereits vor der Geburt gesammelt werden und umfassen unter anderem:

  • das Antragsformular
  • eine Kopie des Personalausweises
  • den Steuerbescheid des Vorjahres oder eine Schätzung
  • bei gesetzlicher Krankenversicherung den Nachweis der Pflichtversicherung
  • einen Nachweis der Krankenkasse für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes
  • eine Prognose bzw. eine Schätzung des Einkommens, falls während der Elternzeit gearbeitet wird, die bereits auf das Elterngeld angerechnet werden soll

Für Selbständige, die in der Babypause arbeiten wollen, gilt der Bescheid über den Bezug von Elterngeld nur unter Vorbehalt. Da das tatsächlich erbrachte Einkommen erst nach dem Ende des Geldbezugs durch die Elterngeldstelle überprüft werden kann. Dazu müssen die Unternehmer die Einnahmen aus ihrer Elternzeit dem Amt vorlegen und die möglichen Betriebsausgaben mit den entsprechenden Unterlagen belegen können. Wenn die Berechnung ergibt, dass zu viel Geld ausgezahlt wurde, da der Gewinn höher als erwartet ausgefallen ist, muss der Überschuss zurückgezahlt werden. Wenn der umgekehrte Fall eintrifft, haben die Eltern wiederum einen Anspruch auf Nachzahlung.

Die grundlegenden Maßstäbe für die Berechnung des individuellen Elterngeldbetrags

Wie hoch das Elterngeld dann im Endeffekt ausfällt wird an dem Einkommen, das im Kalenderjahr vor der Geburt erzielt wurde, berechnet. Bei Selbstständigen wird der Betrag meistens auf der Basis des entsprechenden Steuerbescheids berechnet. Zusätzlich werden auch Honorare, die während der Elternzeit auf das Konto eingehen, mitberücksichtigt. Die Gesamtsumme des Elterngeldbetrags kann je nach Verdienst zwischen 300 Euro bis zu maximal auf 1.800 Euro variieren. Hierfür teilt die Elterngeldstelle das Einkommen des Vorjahres durch 12 und berechnet das monatliche Durchschnittseinkommen. Die Höhe des Elterngeldes beträgt je nach Verdienst des Vorjahres zwischen 65 bis 67 Prozent des monatlichen Einkommens. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen in dem Wirtschaftsjahr vor der Geburt kann der Berechnungszeitraum nach der Zustimmung der Elterngeldstelle verschoben werden, sodass eines der davor liegenden Wirtschaftsjahre als neue Bemessungsgrundlage dient.

Achtung: Zusätzliche Abzüge von dem Elterngeldbetrag können für Selbständige beispielsweise dann entstehen, wenn Kunden die offenen Rechnungen während der Elternzeit begleichen, unabhängig davon, wann die Arbeitsleistung erbracht wurde. Zudem wird das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, auf das Elterngeld angerechnet. Für Selbständige, die während der Elternzeit weiterhin arbeitstätig sind, ist also zu beachten, dass die Arbeitsstunden mit dem Elterngeldbezug konform sein müssen. Der Zuverdienst kann je nach Höhe und dem ausgewählten Elterngeld-Paket ebenfalls von der Gesamtsumme abgezogen werden.

Der Vergleich zwischen Basis-Elterngeld und der Plus-Option: Welche Variante ist sinnvoll?

Die Entscheidung, welche Elterngeld-Variante für Selbständige die meisten Vorteile beherbergt, geht mit diversen Fragen einher. Die Merkmale, durch die sich die beiden Pakete hauptsächlich voneinander unterscheiden, sind die Auszahlungsdauer und die Betragshöhe. Das Basis-Elterngeld gibt es meist für 12 Monate. Wobei der Zeitraum auf 14 Monate verlängert werden kann, wenn beide Eltern einen Teil der Elternzeit in Anspruch nehmen oder wenn es sich um Alleinerziehende handelt. Zudem muss mindestens ein Elternteil bereits ein Arbeitseinkommen vorweisen können.

Elterngeld-Plus eröffnet die Möglichkeit den Bezugszeitraum auszudehnen, wobei die Höhe des jeweiligen Monatsbeitrags auf die Hälfte reduziert wird. Ein Antrag auf die Basis-Variante dient hierbei als Voraussetzung für die Plus-Option. Das Elternpaar muss mindestens zwei Monate Basis-Elterngeld beziehen, bevor sie auf Elterngeld-Plus umsteigen können. Dabei ist zu beachten, dass das Basis-Elterngeld nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragt werden darf. Der Elterngeldbezug lässt sich mit dem Wechsel zum Plus-Paket auf bis zu 24 Monate verlängern. Dies ist ideal für Eltern, die langsam wieder mit Teilzeit ins Arbeitsleben zurückkehren wollen oder für Selbstständige, die Kinderbetreuung und Arbeit verbinden möchten. Ein weiterer Vorteil dieser Variante ist der Partnerschaftsbonus. Dieser Fall tritt ein, wenn beide Elternteile in vier Monaten ohne Pause parallel Elterngeld-Plus beziehen und zwischen 25 bis 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Somit verlängert sich die Auszahlung für die Mutter auf vier zusätzliche Monate, während der Vater wiederum zweimal für vier Monate den Bezug erhält.

Den Arbeitsalltag mit der Elternzeit kombinieren: Elterngeld-Plus als attraktiver Mittelweg

Wer während der Elternzeit mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, muss in der Regel mit Abzügen rechnen. Der Verdienst wird von der Berechnungsgrundlage abgezogen, die das durchschnittliche Monatseinkommen des Kalenderjahres vor der Geburt darstellt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass unter Verdienst der Gewinn und nicht der Umsatz zu verstehen ist. Beim Basis-Elterngeld-Paket wird jedes steuerpflichtige Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld-Plus stellt hier eine sinnvollere Alternative dar. Wenn der Zuverdienst während der Elternzeit nicht mehr als 50 Prozent des vorherigen Einkommens beträgt, erfolgt keine Kürzung des Plus-Pakets. Am Ende des Jahres wird das Einkommen zuzüglich des Elterngeldes zusammengerechnet. Die Gesamtsumme wird dabei dem entsprechenden Steuersatz zugeordnet, der sich durch das Elterngeld erhöht. Bei Selbständigen kann es bis zur Steuernachzahlung kommen. An dieser Stelle ist wiederum eine gute Vorauskalkulierung gefragt. Mögliche Aufträge und Betriebsausgaben sollten sich also lohnen, sodass die Eltern mit ihrem Zuverdienst noch in der Gewinnzone bleiben. Wenn ein größerer Arbeitsauftrag ansteht, kann eine Elterngeldpause eingelegt werden. Dabei wechselt der Geldbezug so lange auf den Partner, der jedoch maximal in Teilzeit arbeiten darf.

Auch wenn das Verfahren auf den ersten Blick kompliziert erscheint, sollten Selbständige keine Scheu haben und sich bei der zuständigen Stelle ausführlich informieren. So steht der zukünftigen Familienplanung nichts mehr im Wege.

Foto: Unsplash/Jessica Rockowitz

 

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