Time to say goodbye – Der Brexit und die Folgen für Versicherungskunden

Der 31. Januar 2020 ist ein historisches Datum: Großbritannien verlässt die Europäische Union. Der GDV erklärt, welche Änderungen der Brexit für Versicherungskunden mit sich bringt.

Was passiert mit der britischen Lebensversicherung?

Für Verbraucher, die eine Lebensversicherung bei einem Versicherer mit Sitz in Großbritannien abgeschlossen haben, ändert sich nach dem Brexit am 31. Januar 2020 zunächst nichts. Während des Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Versicherungsunternehmen in Großbritannien die bislang in der EU geltenden Regeln einhalten.

Zudem haben britische Lebensversicherer vielfach ihre mit EU-Bürgern geschlossenen Verträge zu Drittlandniederlassungen beziehungsweise Tochtergesellschaften in EU-Mitgliedsstaaten verlagert. So hat beispielsweise Standard Life die Verträge auf eine Tochtergesellschaft in Irland übertragen. Insofern ist für diese Kunden der Brexit auch langfristig kein Thema.

Die Grüne Karte: Das ändert sich für Autofahrer

Der Schutz einer Kfz-Versicherung gilt in Großbritannien auch nach dem Austritt aus der EU weiterhin ohne Einschränkungen. Bis zum Ende der Übergangsfrist brauchen europäische Autofahrer auf der Insel auch keine Grüne Karte ihrer Versicherung mitführen.

Nach dem Ende der Übergangsfrist, also ab 1. Januar 2021, könnten die britischen Behörden von EU-Bürgern bei der Einreise allerdings verlangen, ihren Versicherungsschutz nachzuweisen. Das geht mit einer Grünen Karte, die in vielen Nicht-EU-Staaten als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung akzeptiert wird, einfach und unkompliziert. Die Grüne Karte können Autofahrer kostenlos bei ihrem Kfz-Versicherer anfordern.

Bislang ist eine Grüne Karte bei der Einreise nach Großbritannien wie in allen anderen EU-Staaten nicht nötig: Innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU, Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie in Serbien und der Schweiz gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen – hier wird ein gültiges Kennzeichen als ausreichender Nachweis des Versicherungsschutzes akzeptiert.

Gut zu wissen: Bei einem Unfall im Ausland mit einem britischen Fahrzeug ermittelt weiterhin der Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Versicherung und benennt einen Ansprechpartner in Deutschland.

Welche Folgen hat der Brexit für Reise-, Haftpflicht- und private Unfallversicherungen?

Für den Umfang dieser Versicherungen hat der Brexit keine Konsequenzen. Ihr Schutz gilt in aller Regel weltweit – also auch in einem Großbritannien, das nicht mehr EU-Mitglied ist. (dr)

Foto: Shutterstock

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