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Zurich hat den Grundfähigkeits-Schutzbrief runderneuert

Vater und Sohn beim Handwerken

Der „Grundfähigkeits-Schutzbrief“ bietet als kostengünstiges Produkt zur Einkommenssicherung finanzielle Sicherheit für den Fall des Verlustes bestimmter grundlegender Fähigkeiten, wie z.B. Gehen, Sehen oder Sprechen.

Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen, erhalten Kunden eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Gezahlt wird die Rente für die gesamte Dauer der Beeinträchtigung. Die Frage, ob Kunden im Falle des Falles weiterarbeiten können oder wollen, spielt dabei keine Rolle. Im Rahmen der Überarbeitung wurden bestehende Grundfähigkeiten wie Gehen, Handgebrauch, Armgebrauch und Sehen kundenfreundlicher ausgestaltet. Außerdem wurden die versicherten Leistungsauslöser deutlich erweitert: Statt wie bisher 12 werden jetzt 19 Grundfähigkeiten und Beeinträchtigungen mit Bezug zum täglichen Leben abgesichert.

Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung von Grundfähigkeiten.

Garantiert: In zehn Tagen zur Leistungsentscheidung

In puncto Dauer der Leistungsbearbeitung hat Zurich in den Bedingungen eine Konkretisierung vorgenommen. Zurich garantiert jetzt dem Kunden, dass eine Entscheidung über die Leistungspflicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen wird. 

Gleichbleibende Nettobeiträge

Neben der Produktqualität und der langjährigen Erfahrung als Biometrie-Versicherer, punktet Zurich mit hochqualifizierten Mitarbeitenden, Disziplin im Underwriting und risikoadäquaten Prämien. Dazu erklärt Björn Bohnhoff: „Wir verzichten seit Jahren als einer von nur wenigen Anbietern auf die Anwendung des § 163 Versicherungsvertragsgesetzes. Die Bruttoprämie kann also nicht angepasst werden. Zurich garantiert zudem in der Berufsunfähigkeitsabsicherung gleichbleibende Nettobeiträge bis 2025. Damit bieten wir einen echten Mehrwert im Markt.“ 

Ausweitung des Lebensphasenkonzepts

Auch das Lebensphasenkonzept wurde generalüberholt. Dieser ermöglicht den Versicherungsschutz in bestimmten Lebenssituationen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Neu in den Bedingungen wurden sechs zusätzlichen Ereignisse für eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen:

Zukünftig kann das Lebensphasenkonzept genutzt werden, solange die versicherte Person das 50. Lebensjahr nicht vollendet hat. Die Versicherungsleistung darf dabei maximal um 100 Prozent der garantierten Versicherungsleistung erhöht werden, wenn die zusätzliche Rentenleistung nicht mehr als 9.000 Euro beträgt.

Verlässlicher Partner bei der Absicherung biometrischer Risiken

Die Zurich Versicherung hat sich bereits seit 1928 auf die Arbeitskraftsicherung spezialisiert und bietet eines der umfangreichsten deutschen und internationalen Biometrie-Produktportfolios für nahezu jede Anforderung. Kunden stehen die Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung sowie eine Schwere Krankheiten Absicherung zur Existenzabsicherung zur Verfügung.


Weitere Produktinformationen sind auf der Webseite des Versicherers zu finden: 

https://www.zurich.de/de-de/privatkunden/vorsorge-und-vermoegen/existenzschutz/grundfaehigkeits-schutzbrief

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