„Hotel-Office“: Einchecken, um zu arbeiten

Arbeiten im Hoteloffice kann inspirierend sein

Konzentriert zu Hause arbeiten mit Kindern im Home-Schooling? Ruhe für die Videokonferenz mit dem Chef? Ein eigener Raum für die ganzen Unterlagen, Ordner und Hardware aus dem Büro? Arbeiten im Home-Office kann schwierig sein. Und Heimarbeit soll – wenn auch nicht verpflichtend – verstärkt angeboten werden. Experten der Arag Versicherungen haben einen Tipp, wie man den eigenen vier Wänden zum Arbeiten entfliehen und steuerlich geltend machen kann.

Das, was anrüchig klingt, ist ein absolut professionelles Angebot, mit dem sich viele Hotels über Wasser halten: Sie vermieten ihre Zimmer stunden-, tage- oder auch wochenweise an Berufstätige, die auf der Suche nach Ruhe sind. Über eine Plattform kann man in Deutschland unter knapp 700 Hotels wählen.

Hotelzimmer für ein paar Stunden

Dabei steht Kunden meist ein Großteil der Hotel-Logistik zur Verfügung: Wlan, Schreibtisch, Telefon, Parkplatz, Zimmerservice. In den meisten Häusern gilt allerdings „Bring your own device“; der Computer muss also mitgebracht werden, das Drucken ist meist über den Hotelservice möglich.

Die Zimmerpreise betragen dabei oft nur einen Bruchteil dessen, was Übernachtungsgäste zahlen müssten. Die Arag Experten weisen darauf hin, dass natürlich auch übernachtet werden darf, wenn das Hotelzimmer als Büro für einen längeren Zeitraum gebucht wurde. Dass dieses Angebot nicht für touristische Zwecke ausgenutzt wird, bleibt natürlich Vertrauenssache.

Hotel im Ausland

Grundsätzlich steht es Arbeitnehmern im Home-Office frei, unter Palmen statt am Küchentisch zu arbeiten. Je nach Destination und Einreisebestimmungen muss allerdings eine Quarantäne in Kauf genommen werden. Zudem weisen die Experten darauf hin, dass der Auslandsaufenthalt mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden muss. Ansonsten riskieren Arbeitnehmer mindestens eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.

Wer trägt die Kosten?

Kosten für das Home-Office im Hotelzimmer oder unter Palmen muss der Arbeitnehmer in der Regel selbst zahlen. Allerdings steht es ihm frei, einen Zuschuss oder die komplette Kostenübernahme mit dem Chef zu vereinbaren. Eine gute Nachricht der Arag zum Schluss: Die Kosten für das Home-Office können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Foto: Shutterstock

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