Münchener Verein und Universa entlasten im 2. Lockdown

Foto: Picture Alliance

Münchener Verein und Universa bieten Versicherten im 2. Lockdown wieder Hilfen. Während der Münchener Verein eine beitragsfreie Ruheversicherung offeriert, können bei der Universa Leben in allen drei Schichten bis Ende April Verträge beitragsfrei ruhend gestellt werden.

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hilft auch im zweiten Lockdown erneut Handwerkern und Betrieben, die aufgrund der bundesweit geltenden Beschlüsse und Maßnahmen schließen mussten. Der Münchener Verein bietet den betroffenen Firmen einen beitragsfreien Versicherungsschutz, wenn sie für diese Zeit eine Ruheversicherung beantragen.

Dieser bezieht sich auf die im Vertrag vereinbarte Privat- und Tierhalterhaftpflicht sowie auf mögliche Verletzungen der Verkehrssicherungspflichten des Betriebes. Das gilt für alle Handwerksbetriebe, die beim Münchener Verein versichert sind.

Die Dauer der Ruhestellung der Verträge beträgt maximal sechs Monate und endet mit der Wiedereröffnung des Betriebs. Ein vorzeitiges Aktivieren des Vertrages ist jederzeit möglich.

„Die Modalitäten sind einfach“, erklärt Dr. Rainer Reitzler, CEO des Münchener Vereins. „Unser Außendienstpartner oder unser Kunde selbst melden uns den betreffenden Vertrag zur Betriebshaftpflicht. Am einfachsten geht das mit einer E-Mail. Anschließend wird der Beginn der Ruhezeit festgelegt. Ab dann entfällt für den vereinbarten Zeitraum die Pflicht zur Beitragszahlung.“

Beitragsfrei per Kurzantrag

Auch die Universa Lebensversicherung unterstützt ihre versicherten Mitglieder aktuell wieder bei Zahlungsschwierigkeiten: Bis 30. April können Altersvorsorgeverträge per einfachem Kurzantrag für drei oder sechs Monate beitragsfrei ruhend gestellt werden. Auf sonst erforderliche Mindestlaufzeiten während des Zeitraums verzichtet der Versicherer. Zudem kann laut Universa das beitragsfreie Ruhen jetzt auch mehrmals in Anspruch genommen werden.

Bisher war dies nur einmal innerhalb von drei Versicherungsjahren möglich. Damit können Versicherte, die im vergangenen Jahr bereits ein beitragsfreies Ruhen in Anspruch genommen haben, ihren Vertrag erneut ruhend stellen. Die Neuregelungen gelten für alle drei Schichten der Altersvorsorge und damit für die Rürup-, Riester- und Privatrente sowie für die betriebliche Altersvorsorge, so die Universa. (dr)

Foto: picture alliance

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments