Fehlanreize im Versicherungsvertrieb? BVK reagiert gelassen

Foto: Screenshot Cash.
BVK-Präsident Michael H. Heinz: „All diese Angebote sollen die Vermittler auch jenseits aller gesetzlichen Pflichten dabei unterstützen, zu verstehen und herauszufinden, wie sie sich zu den 17 UN-Zielen der nachhaltigen Menschheitsentwicklung positionieren möchten."

Dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) liegen nach eigenen Angaben derzeit keine Anhaltspunkte für weit verbreitete Fehlanreize und gesetzeswidrige Interessenkonflikte beim Vertrieb von Lebensversicherungen vor. „Insofern sehen wir der laut Presseberichten anstehenden branchenweiten Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) relativ gelassen entgegen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der Hintergrund: Vor wenigen Tagen wurde die Branche mit der Ankündigung der Bafin konfrontiert, die Provisionen für Lebensversicherungen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen zu wollen. Deutschlands oberster Versicherungsaufseher Frank Grund sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir werden uns genau anschauen, inwieweit bei den Vertriebskosten die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden.“

„Künstlicher Handlungsdruck wird hier höchstens seitens der selbsternannten Verbraucherschützer aufgebaut“, holt Heinz nun in einer Presseerklärung des Verbands zum Gegenschlag aus. „Selbst die alte Bundesregierung konnte sich nicht zu einem Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen durchringen und auch die neue Ampel-Koalition greift dieses Thema bisher nicht auf.“

Der BVK empfiehlt allerdings, stärker qualitative Elemente bei der Vertriebsvergütung zu berücksichtigen, wie die Kundenzufriedenheit und die Weiterempfehlungsquote von Vermittlern. Auch sollten Zusatzvergütungen nicht allein an das Erreichen bestimmter quantitativer Ziele geknüpft werden.

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