
BaFin schafft Leitplanken für Rückstellungen in der Cyberversicherung
Die BaFin schafft Klarheit für Versicherer, die Cyberpolicen als eigenständige Sparte zeichnen. Eine neue Aufsichtsmitteilung regelt, wann für das Bilanzjahr 2025 bereits eine Schwankungsrückstellung möglich ist. Entscheidend ist dabei vor allem der Blick in die eigenen Datenbestände.
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