
Betreuungshinweise: kein Unterlassungsanspruch für Makler
Bislang handelten Versicherer unlauter, wenn sie in der Kundenkorrespondenz auf eine Betreuung durch ihre Agenturen oder Mitarbeiter hinwiesen, nachdem Makler sich für Kunden legitimiert hatten. Das OLG Hamm sieht abweichende Betreuungshinweise nicht als unlauter an. Gastbeitrag von Jürgen …
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