
Vermieter dürfen Wohnungen nicht eigenmächtig räumen
Das Amtsgericht Lemgo stellt klar: Vermieter dürfen Wohnungen auch nach Mietende nicht eigenmächtig räumen. Eine einstweilige Verfügung verpflichtet zur sofortigen Wiedereinräumung des Besitzes. Welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben.
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