
Oberlandesgericht: Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall
Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge erlassenen Verordnungen sind kein Versicherungsfall – das hat das Oberlandesgericht in Schleswig entschieden. Demnach hat ein Gaststättenbetreiber keinen Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus einer Betriebsschließungsversicherung (Az.: 16 …
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