
Maklerkosten: Geteiltes Leid ist halbes Leid
Seit 23. Dezember 2020 müssen Maklerkosten – immerhin bis zu rund sieben Prozent des Kaufpreises einer Immobilie – bundesweit von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden, wie es …
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