
Parkzeit nur drei Stunden überschritten: Auto kostenpflichtig abgeschleppt
Ignoranz kann teuer werden: Wer verbotswidrig parkt, muss nicht nur mit Bußgeld rechnen. Vielmehr ist auch ein Abschleppen des Fahrzeugs zulässig, wenn die erlaubte Parkzeit um drei Stunden überschritten ist. Die Württembergische Versicherung weist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen …
mehr